
| Handels- u. Gesellschaftsrecht
EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Gewährleistungsansprüchen oder: Der Verbraucher ist König!
Der EuGH hat in seinem aktuellen Urteil vom 16.06.2011 entschieden, dass ein Verkäufer nicht nur Ersatz für die mangelhafte Ware leisten muss, sondern auch für die Montage und die Kosten für die Lieferung der Ersatzware einzustehen hat. Dem EuGH wurden zwei Fälle vorgelegt - der BGH legte den „Bodenfliesenfall“ vor, das Amtsgericht Schorndorf den „Spülmaschinenfall“; der EuGH hat die Rechtssachen verbunden. Im vom BGH vorgelegten Fall schloss der Kläger einen Kaufvertrag über polierte Bodenfliesen zum Preis von 1.382,27 € und bemerkte, nach dem er rund 2/3 der Fliesen in seinem Haus hat verleg...