Tracking pixel Landesentwicklungsplan enttäuscht auf ganzer Linie · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Landesentwicklungsplan enttäuscht auf ganzer Linie

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LEP-Entwurf wird Energiewende nicht gerecht, kritisiert Windenergieverband in Stellungnahme

Heute läuft die Frist für Stellungnahmen zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) ab. Der Landesverband Sachsen des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE) kommentiert in einer umfangreichen Stellungnahme die dort getroffenen Vorgaben zur Windenergie. „Dieser Entwurf wird den notwendigen Anforderungen an die vom Bund geforderte Energiewende überhaupt nicht gerecht“, kritisiert BWE-Landesvorsitzender Prof. Martin Maslaton. „Dieser LEP- Entwurf enttäuscht leider auf der ganzen Linie und wird in dieser Fassung kaum dazu beitragen, die Windstromproduktion von derzeit 1.350 GWh pro Jahr wie von der Landesregierung geplant auf 3.500 GWh im Jahr 2020 zu erhöhen.“

Verbindliche konkrete Vorgaben zum Windenergie-Ausbau fehlen

Der Entwurf beschäftigt sich zwar ausführlich mit der Windenergie“, so Prof. Maslaton, „allerdings findet sich keine einzige konkrete Zahl zum Ausbau der Windenergie in diesem über 200 Seiten dicken Werk.“ So findet sich weder eine Flächenprozentzahl noch eine Stromerzeugungszahl in den entsprechenden Windenergiepassagen. Stattdessen wird für die Windenergie auf das „geltende Ziel der Sächsischen Staatsregierung in der jeweils geltenden Fassung“ verwiesen. „Dieser schwammige Verweis passt nicht zum postulierten Ziel des LEP, `die erneuerbaren Energien flächensparend, verbrauchernah, effizient und umweltverträglich auszubauen’. So eine wichtige landesplanerische Frage komplett auszulagern, ist schon bemerkenswert. Hier verschafft sich die Landesregierung ein bequemes Hintertürchen“, kritisiert Prof. Maslaton, „denn das geltende Ziel ist momentan auch nur ein Entwurf. Das Energie- und Klimaprogramm vom Oktober 2011 gibt Ausbauzahlen vor, doch keiner weiß, ob diese Zahlen so bestehen bleiben.“ Der BWE Sachsen fordert in seiner Stellungnahme daher, dass im LEP endlich verbindliche Mindestflächen für die Regionalen Planungsverbände festgeschrieben werden, die insgesamt mindestens 0,74 Prozent der Landesfläche ausmachen.

Kein Ausgleich bei zu wenig Windrädern

Auch die im LEP-Entwurf vorgesehene Möglichkeit für die jeweiligen Planungsregionen, den geforderten Mindestenergieertrag aus Windenergie zu unterschreiten, kritisiert der BWE Sachsen scharf. Die Regelung, die eine Unterschreitung erlaubt, solange zwei der vier Regionalen Planungsverbände sie erfüllen, führt dazu, dass eine landesweite Unterschreitung geradezu vorprogrammiert ist.

Ausschlussverfahren bei Flächenvergabe verhindert Windenergie-Zuwachs

Das Festhalten an der sogenannten „Substraktionsmethode“ zur Flächenauswahl für Windräder im LEP-Entwurf führt ebenfalls nicht zum substanziellen Ausbau der Windenergie in Sachsen, so Prof. Martin Maslaton weiter. Nach dieser Methode werden bei der Planung in mehreren Schritten alle Flächen für die Windenergie ausgeschlossen, die aus den unterschiedlichsten Gründen den Behörden dafür als nicht geeignet erscheinen. Neben bebauten Gebieten sind das der Nahbereich um Siedlungen, aber auch weite Umkreise um Flughäfen und Naturschutzgebiete sowie Sehenswürdigkeiten. „Diese Windkraft-Verhinderungsregelung muss dringend abgelöst werden, wenn man ernsthaft auch in Sachsen zum Ausbauziel der Bundesregierung für die Erneuerbaren Energien etwas beitragen möchte. So sollen in Deutschland im Jahr 2020 schließlich mindestens 30 Prozent der Stromproduktion aus den Erneuerbaren Energien stammen.“ Der BWE Sachsen fordert daher stattdessen die Ausweisung von echten Vorranggebieten für Windräder ohne Ausschlusswirkung für andere Flächen. „Statt durch Ausschlusskriterien Restflächen für Windräder herauszufiltern, müssen genau anders herum Vorrangflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Nur so kommt Sachsen bei der Windenergie-Nutzung wirklich weiter und kann den wenig rühmlichen achten Platz unter den Bundesländern bei der WEA-Anzahl hinter sich lassen.“

Repowering-Gebiete sind Fehlkonstruktion

Das Repowering, also das Ersetzen von älteren WEA durch neue höhere und vor allem technisch deutlich leistungsfähigere WEA will der LEP-Entwurf mit sogenannten Repowering-Gebieten fördern. Die gut gemeinte Absicht führt allerdings bei näherem Hinsehen ohne Umweg in eine Sackgasse, denn die Inbetriebnahme neuer leistungsfähigerer WEA soll dort nur dann zulässig sein, wenn an anderer Stelle bestimmte, im jeweiligen Regionalplan näher bezeichnete alte Windräder abgebaut werden. „Damit ist das gesamte Repowering abhängig vom Willen der Altanlagen-Betreiber“, so der BWE-Landesvorsitzende. „Sie werden dadurch gegebenenfalls sogar in die Lage versetzt, neue WEA als unliebsame Konkurrenz zu verhindern. Das kann nicht im Sinne des Erfinders beziehungsweise Gesetzgebers sein.“ Der BWE Sachsen fordert deshalb in seiner Stellungnahme, auf diese unheilvolle Koppelung in Gänze zu verzichten.

Repowering außerhalb bestehender Windenergieflächen weiter unzulässig

Derzeit stehen in Sachsen rund 150 Altanlagen außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten. Sie stammen noch aus der Pionierzeit der Windenergie. Der BWE fordert nachdrücklich, den betroffenen Gemeinden zu erlauben, das Repowering dieser Anlagen an Ort und Stelle zuzulassen, also auch außerhalb der vorhandenen Vorrang- und Eignungsgebiete.

Braunkohle weiter im Zentrum

Wider alle klimapolitische Vernunft wird im LEP-Entwurf die Braunkohle in Sachsen als ‚bedeutendster Energieträger zur sicheren Energieversorgung’ hervorgehoben. „Das ist Steinzeit-Energiepolitik,“ so Maslaton weiter. „Der Braunkohleverstromung wird im Landesentwicklungsplan erneut gehuldigt, aber bei der Windenergie als der nach wie vor saubersten Energieerzeugung überhaupt geht es auch in diesem Konzept statt um bezifferbare Ausbauziele wieder nur um die Fortsetzung der bisherigen Planungspraxis“, so der BWE-Landeschef.

Fazit

Insgesamt befürchtet der BWE bei dem jetzt vorliegenden Entwurf einen weiterhin sehr langwierigen Prozess für den weiteren Ausbau der Windenergie in Sachsen. „Wenn der LEP und das Energie- und Klimaprogramm dann letztendlich beschlossen sind, wird das Jahr 2012 schon fast zu Ende sein. Bis dann die Regionalen Planungsverbände darauf in ihren Regionalplänen reagiert haben, werden erfahrungsgemäß mindestens weitere zwei Jahre ins Land gegangen sein“, so Prof. Maslaton, der auch Energierecht an der TU Chemnitz und der Bergakademie Freiberg lehrt. Sein Fazit: „Um wirklich den Regionalen Planungsverbänden in Sachen Windenergie Beine zu machen, muss der LEP-Entwurf aus unserer Sicht umfassend überarbeitet werden. Nur dann wäre er wirklich ein Instrument für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien!“

Die Stellungnahme des BWE Sachsen ist ab heute online unter: www.maslaton.de.

 

Rückfragen: Prof. Dr. Martin Maslaton, Tel.: 0341 / 14 95 00, Mail: martin@maslaton.de
Stephan Trutschler (MEDIENKONTOR), Tel. 0177 / 31 60 515
Internet: www.wind-energie.de www.verlag-energierecht.de www.maslaton.de