Tracking pixel News zu Luftverkehrsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Luftverkehrsrecht

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Bundesverwaltungsgericht entscheidet zu Drehfunkfeuern – viele Fragen bleiben offen - alternative Ansätze prüfen!

Am heutigen Tag (07.04.2016) hat das Bundesverwaltungsgericht über eine Klage eines Windenergieanlagenbetreibers in Niedersachsen verhandelt und die Klage abgewiesen. Gegenständlich war eine Verpflichtungsklage auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen in ca. 3 km Entfernung zu einem Drehfunkfeuer (konkret ein DVOR). Betroffen sind deutschlandweit hunderte von geplanten Windenergieanlagen. Im Hinblick auf den Störungsbegriff tendiert das Bundesverwaltungsgericht offenbar dazu, eine rein technische Betrachtung vorzunehmen. Das Bundesverwaltungsgericht verwies einseitig darauf, dass im Rahmen einer solchen Entscheidung nach § 18 a LuftVG der Zweck der Einrichtung keine Rolle spielen würde. Dies ist mehr als bedenklich, da bei einer solchen Auslegung technische Flugsicherungseinrichtungen – selbst wenn sie flugbetrieblich keinerlei Relevanz haben, weil beispielsweise eine flugbetriebliche Nutzung entweder gar nicht mehr stattfindet oder aber beispielsweise bestimmte Flugsicherungseinrichtungen auf Grund anderweitiger Reglementierungen gar nicht benutzt werden können – zum reinen Selbstzweck betrieben werden könnten.

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Achtung: Neuer Wirbel um Windenergieanlagen in Platzrundennähe

Windenergienutzung und Luftverkehr hatten in der jüngeren und älteren Vergangenheit bereits zahlreiche Konfliktpunkte auszutragen. Im neuen Jahr wartet nun die Seite der (Hobby-)Flieger mit einem neuen Thema auf: Ausweislich einer Untersuchung der FH Aachen im Auftrag des Luftsport-Landesverbandes Brandenburg soll eindeutig feststehen, dass Windenergieanlagen zu Platzrunden einen Abstand von mindestens 7 Rotordurchmessern (für Sportgeräte wie Gleitschirme und Drachen bis zu 12 Rotordurchmessern) einhalten sollten, um Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs infolge von Strömungseffekten und Wirbelschleppen auszuschließen. Obgleich das Gutachten erst am 14.12.2015 offiziell übergeben wurde, wusste man vom Baden-Württembergischen Luftsportverband bereits am 01.10.2015 über das zu erwartende Ergebnis zu berichten!

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Brennpunkte zwischen technischen Einrichtungen & Windenergieanlagen

Es gibt eine Vielzahl an Brennpunkten zwischen Windenergieanlagen und technischen Einrichtungen, kurz erläutert durch unseren Geschäftsführer der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prof. Dr. Martin Maslaton. So liegen die Konflikte nicht nur im Bereich Luftverkehr, Radar und Funknavigation, auch Flugplatzrunden blockieren mögliche Ausbaukapazitäten, die hier laut Bundesverband WindEnergie mittlerweile eine Dimension von etwa 4 GW umfassen. Jüngst kristallisierte sich ein neuer Reibungspunkt heraus - der Deutsche Wetterdienst (DWD) machte aufgrund von Störungen radartechnische Beeinträchti...

Bild zu Niederlage vor dem VGH München: DWD wird in Schranken gewiesen

Niederlage vor dem VGH München: DWD wird in Schranken gewiesen

Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bereits am 18.09.2015 entschieden hatte, dass Windenergieanlagen in der Nähe von Wetterradarstandorten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) grundsätzlich zulässig sein können (Niederlage für den DWD vor dem VGH München: WEA im Umfeld von Wetterradarstandorten zulässig), wurden nunmehr die Entscheidungsgründe veröffentlicht. Dabei ließ es sich der VGH nicht nehmen, den Behauptungen des DWD eine deutliche Absage zu erteilen. Der DWD hatte sich während des Verfahrens immer wieder darauf berufen, dass die geplanten WEA im Umkreis von 15 km um seine Radarstandorte zu erheblichen Beeinträchtigungen seiner Aufgaben, insbesondere dem Katastrophenschutz, führen können. Als Begründung führte er v.a. an, dass einzelne Pixel in den untersten Radarmessungsebenen durch die WEA gestört werden könnten. Dadurch würden die Möglichkeiten des DWD insbesondere vor extremen Wetterphänomen zu warnen, unzumutbar erschwert.

Bild zu Protokoll zum Treffen der AWOG veröffentlicht - Neue Prüfbereiche für Doppler VOR

Protokoll zum Treffen der AWOG veröffentlicht - Neue Prüfbereiche für Doppler VOR

Im März dieses Jahres diskutierte die All Weather Operation Group (AWOG) die Vorgaben der ICAO-Dokumente zur Vereinbarkeit von Funknavigationsanlagen mit Windenergieanlagen. Die in diesem Treffen gefundenen Empfehlungen dieser Fachgruppe sind nun in einem Protokoll veröffentlicht worden und werden den Entscheidungsgremien der ICAO zugeleitet. Bemerkenswert sind besonders jene Empfehlungen zu Appendix 1 des ICAO-Dokumentes Eur Doc 015 im Hinblick auf den Schutz- bzw. Prüfbereich für VOR und Doppler VOR: Demnach soll nun zwischen VOR und Doppler VOR differenziert und für Doppler VOR ein Schutz- bzw. Prüfbereich von 10km angelegt werden.

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Einwände des DWD gegen Windenergie ungerechtfertigt: Baden-Württemberg veröffentlicht Gutachten

Unlängst hat das Umweltministerium Baden-Württemberg die von ihm in Auftrag gegebenen Gutachten (Fachgutachten und Rechtsgutachten) zur Frage der Vereinbarkeit zum Windenergieanlagen im näheren Umfeld von Wetterradaranlagen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) veröffentlicht. Insbesondere die aus den Gutachten hervorgehenden rechtlichen Erwägungen schließen sich der bereits seit mehreren Jahren argumentativ zu diesem Problem vorgetragenen Linien von MASLATON an (vgl. Newsletter „DWD bekommt Grenzen aufgezeigt“ v. 13.04.2015; „DWD klagt gegen Genehmigung für Windenergieanlagen“ v. 26.03.2015; MASLATON „Windenergieanlagen Rechtshandbuch“, 1. Auflage 2015, S. 57 ff.). Schon von Beginn an hat MASLATON im Zusammenhang mit den weitreichend vorgetragenen Einwänden gegen des DWD gegen Windenergieprojekte darauf hingewiesen, dass es weder eine pauschale Abstandsvorgabe aus internationalen

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BAF im Gegenwind - Klage gegen Windenergieanlagen vom Verwaltungsgericht Schleswig abgewiesen

Mit Urteil vom 05.03.2015 hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden, die Klage des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) gegen die Genehmigung von neun Windenergieanlagen im Umfeld der Funknavigationsanlage Michaelsdorf abzuweisen. Der seit langem erbittert ausgetragene Konflikt zwischen Windenergieanlagenbetreibern und des BAF bzw. der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hat somit neuen Antrieb bekommen. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in mehreren Verfahren (vgl. Newsletter „Aller fliegerischer Realität zum Trotz! OVG Lüneburg knickt vor BAF und DFS ein“ vom 03.02.2015) dem BAF und der DFS nahezu vollumfänglich zustimmte, hat nunmehr zeitlich nachfolgend auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg das Verwaltungsgericht Schleswig diametral anders entschieden und damit den Windenergieanlagenbetreibern und auch den Genehmigungsbehörden den Rücken gestärkt.

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Vom Winde verweht - DWD scheitert mit Klagen gegen Windenergieanlagen vor dem Verwaltungsgericht

Nachdem das Verwaltungsgericht Trier nunmehr auch die Entscheidungsgründe für sein richtungsweisendes Urteil vom 07.04.2015 (Verweis auf unseren Newsletter vom 13.04.2015 „DWD bekommt Grenzen aufgezeigt“) vorgelegt hat, lässt sich feststellen, dass der DWD es künftig schwer haben wird, Windenergieprojekte mit seiner bisherigen Taktik zu blockieren. Denn dabei entsprach es einem Grundsatz des DWD, vor allem „mit dem Finger auf andere“ – nämlich die Windenergie – zu zeigen und zu fordern, dass diese sich jedweder Beeinflussung der Radaranlagen des DWD zu enthalten haben. Anderenfalls drohten extreme Gefahren im Bereich der Unwetterwarnung und auch im Bereich der die Wetterinformationen des DWD nutzenden Flugsicherungen sowie der angeblich ebenfalls diese Information maßgeblich nutzenden Bundeswehr.