Tracking pixel Luftverkehrsrecht - Frist für US-Drohnen ohne ID läuft ab · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - Frist für US-Drohnen ohne ID läuft ab

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Ab 16. März müssen sich in den USA alle Drohnen während ihres Fluges identifizieren lassen. Die verlängerte Frist der FAA ist dann abgelaufen.

Eigentlich hätte sie im Herbst 2023 schon greifen sollen: die Pflicht zur Ausstattung von Drohnen in den USA mit einer sogenannten Remote ID. Doch wegen technischer und operativer Probleme hatte die Luftaufsichtsbehörde der USA (Federal Aviation Administration – FAA) die Frist um sechs Monate verlängert (siehe NL 10/23).

Ab 16. März ist es nun soweit. Ab dann ist es für die meisten Drohnen Pflicht, über eine entsprechende Funktechnologie zu verfügen, die während des Fluges neben ihrer eindeutigen Registriernummer ihren Standort mitteilen kann. Die Remote ID muss dabei auch bei der FAA registriert sein.