Tracking pixel News zu Luftverkehrsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Luftverkehrsrecht

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Tiefflugproblematik entschärft!

Konflikte zwischen Tiefflugkorridoren und Windenergie in Deutschland weitestgehend entschärfbarVielen von uns ist das Problem hinreichend bekannt: Selbst in ausgewiesenen Windvorrangflächen gibt es oft fachrechtliche Einwendungen, die geeignet sind, Windenergieprojekte scheitern zu lassen. Neben den Teilaspekten militärische Übungsgebiete, Schutzbereichsfragen, Radar (§ 18 a LuftVG) und Platzrunden sind/waren es vor allen Dingen die Tiefflugkorridore, die in tatsächlicher aber auch rechtlicher Hinsicht für die Projekte ausgesprochen schwierig zu bewältigen waren. In rechtlicher Hinsicht resultiert dies daraus, dass es sich bei einer solchen Einwendung der Bundeswehr um einen sogenannten unbenannten öffentlichen Belang des Bauplanungsrechts handelt. Dieser ist jedenfalls prinzipiell auch rechtlich dazu in der Lage, sich in einem Vorrang- und Eignungsgbiet jedenfalls insoweit durchzusetzen, als zunächst die immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde versagt werden muss.

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Mehr Radar-Sicherheit

In der Ausgabe der Aero International vom 8/2011 wurde unter der Rubrik Industrie&Technik News eine Mitteilung zu Cassidian mit der Überschrift „Mehr Radar-Sicherheit“ veröffentlicht. Diese lautete sinngemäß wie folgt: Windenergieanlagen erzeugen Störsignale im Flugsicherungsradar. Diese überdecken die Flugzeugechos, wodurch die Gefahr besteht, dass diese miteinander verwechselt werden. Cassidian (Verteidigungs- und Sicherheitsdivision von EADS) hat nun eine Lösung entwickelt, mit welcher Störungen durch Windenergieanlagen bei Flugsicherungsradaren größtenteils beseitigt werden können.

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Hochleistungs-Ferrari, aber ein Oldtimer

Mit dem fortschreitenden Alter der Cheyenne 400LS wird das Versprechen von Jet-Performance zu Turboprop-Preisen mehr und mehr zum Glücksspiel. Als erfahrener 400LS-Pilot und Luftfahrtanwalt erlebt Martin Maslaton beide Seiten dieses Ausnahmeflugzeugs. Sein Kurzbericht zu den betrieblichen Gesichtspunkten dieses Flugzeugs sollte zumindest für gewerbliche Betreiber als Mahnung zur Vorsicht verstanden werden. Mehr dazu in dem zum Download bereitgestellten Original-Pressebeitrag.