Direktvermarktung von Windstrom an der EEX - Darauf müssen Sie achten!
In Sachsen prägen Windparks schon seit einiger Zeit die Landschaft. Doch immer dort, wo neue Anlagen entstehen, gibt es Ärger. So beschweren sich Anwohner über Lärm, Kommunen befürchten eine Verschandelung der Natur, und Tierschützer sorgen sich um die Vögel.
In einer aktuellen Entscheidung hat das Thüringer Oberlandesgericht einen Kaufvertrag über ein Grundstück, auf dem eine Windenergieanlage errichtet werden sollte, unter Heranziehung der Grundsätze für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für nichtig erklärt.
Neun Jahre hat es gedauert, jetzt liegt er vor, der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP). In diesem Gesamtkonzept zur „räumlichen Ordnung und Entwicklung des Freistaates Sachsen" finden sich folgerichtig auch Passagen zu den erneuerbaren Energien. In sogenannten Raumordnungszielen macht der LEP bindende Vorgaben an die regionalen Planungsverbände zur weiteren Entwicklung der Windenergie, der Biomasse und der Geothermie sowie zum Netzausbau.
Die sächsische Landesregierung hat Ende Dezember 2011 einen Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan vorgelegt. Dieser definiert die räumliche Entwicklung des Freistaats in den nächsten zehn Jahren und damit auch den Ausbau der Windenergie. Der sächsische Regionalverband des Bundesverbandes Windenergie (BWE) kritisiert den neuen Landesentwicklungsplan, der jetzt öffentlich diskutiert wird, scharf.
Zulässigkeit hängt von der Bebauungsdichte ab Kleinwindenergieanlagen, die als untergeordnete Nebenanlage i.S.d. § 14 BauNVO der Energieversorgung eines Wohngebäudes dienen sollen, sind bauplanungsrechtlich nicht zulässig, wenn sie der Eigenart des Baugebiets in dem sich das Wohngebäude befindet, widersprechen. Das VG Osnabrück (Urt. v. 20.05.2011, Az. 2 A 117/10) entschied, dass ein solcher Widerspruch besteht, wenn sich das Wohngrundstück in einem reinen Wohngebiet befindet und in der Umgebung dichte Wohnbebauung vorhanden und vorgesehen ist.
Nachdem in Hoch- und Höchstspannungsnetzen einspeisende Erzeugungsanlagen an der Netzstützung beteiligt wurden, wird dies seit der Mittelspannungsrichtlinie des BDEW (nachfolgend: BDEW-MR), die seit dem 01.01.2009 Geltung beansprucht, auch für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz eingefordert. Sie soll der Sicherstellung der Versorgungsqualität mit Strom dienen. Laut dem Vorwort zur Mittelspannungsrichtlinie sollen die geltenden Vorgaben des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (nachfolgend: EEG) entsprechend berücksichtigt worden sein.
Die sächsische Regierung hat einen entsprechenden Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans 2012 präsentiert. Leider fehlen konkrete Vorgaben für den Ausbau der Energie im Freistaat Sachsen. Martin Maslaton, Landesvorsitzende des BWE, sprach von einer enttäuschung und verwies darauf, dass andere Bundesländer hier weiter seien.
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Der diesjährige 15. Sächsische Windenergietag soll eine Plattform für gemeinsame Gespräche und Diskussionen in Bezug auf eine engere Zusammenarbeit zwischen den Branchenakteuren und der Landesentwicklung bieten. Denn die Planung und Umsetzung von Windparks dauert oft Jahre, obwohl die Windenergie anteilig die größte Strommenge im Verbund der erneuerbaren Energien liefert.