Positionspapier der Datenschutzkonferenz (DSK) - Weiterhin kein datenschutzkonformer Betrieb von Facebook-Fanpages
In dem Positionspapier der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vom 01.04.2019 wird Stellung genommen zum (Weiter-)Betrieb von sogenannten „Facebook-Fanpages“ nach dem Urteil des EuGH vom 05.06.2018. Danach müssen sowohl Facebook als auch die Fanpage-Betreiber ihrer Rechenschaftspflicht nachkommen. Dazu müssen sie die Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 5 Abs. 1 DSGVO nachweisen können. Dies ergebe sich aus der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO sowie in Bezug auf Verpflichtungen nach Art. 24, 25, 32 DSGVO.