OLG präzisiert Anforderungen an Werbeeinwilligungen i.S.v. Art. 6 Abs. S. 1 lit. a DSGVO
Erstmalig hat ein OLG die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung zu Werbezwecken i.S.d. DSGVO präzisiert. Im konkreten Fall ging es um elektronisch erfolgte Einwilligungen zu Telefonwerbung von verschiedenen Unternehmen als Voraussetzung zur Teilnahme an einem Gewinnspiel. Voraussetzung an eine wirksame Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ist u.a. die Freiwilligkeit der Betroffenen Person. Das OLG urteilte im konkreten Fall, dass ein Anlocken oder Vergünstigungen wie die Teilnahme an einem Gewinnspiel der Freiwilligkeit nicht entgegenstehen.