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Bauvertragsreform „unter Dach und Fach“
Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts in dritter Lesung angenommen Endlich ist es so weit! Der Bundestag hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren“, wie er nun in seiner finalen, etwas sperrigen offiziellen Fassung bezeichnet wird, unter Enthaltung der Fraktion „Die Linken“ durch die Mehrheit seiner Mitglieder angenommen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung, über die wir hier ausführlich berichteten, ergeben sich nunmehr insbesondere folgende Änderungen: