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| Biomasse · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik · Wasserrecht · Windenergie

Einführung des Marktstammdatenregisters: Neue Meldepflichten auch für Bestandsanlagen

Mit dem Marktstammdatenregister wird ein neues Instrument für eine umfassende Erfassung der energiewirtschaftlichen Daten eingeführt. Mit dem Register sollen die bisher für die unterschiedlichen Marktakteure und Erzeugungseinheiten der leitungsgebundenen Strom- und Gasversorgung separat erfassten Daten zusammengeführt und für jedermann öffentlich zugänglich gemacht werden. Rechtliche Grundlage bildet die von der Bundesregierung verabschiedete Marktstammdatenregisterverordnung (kurz: MaStRV). Die MaStRV soll zum 01.07.2017 in Kraft treten und damit das Marktstammdatenregister seinen Betrieb aufnehmen. Dieses wird von der Bundesnetzagentur als online-basierte Datenbank eingerichtet und betreut. Die MaStRV regelt unter anderem die Registrierungs- und Meldepflichten der einzelnen Marktakteure, u.a. auch für Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen sowie Stromspeichern.

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| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Windenergie

Erste Ausschreibung für Wind an Land

Die mit der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens betraute Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetseite den ersten Ausschreibungstermin für Wind an Land bekannt gegeben. Gebotstermin ist der 01.05.2017. Da es sich hierbei jedoch um einen bundesweit einheitlichen gesetzlichen Feiertag handelt, verschiebt sich die Frist zur Abgabe von Geboten auf Dienstag, den 02.05.2017. Bis zu diesem Tag um 24 Uhr können noch Gebote für Windenergieanlagen an Land bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn eingereicht werden. Ausgeschrieben ist ein Volumen von 800 Megawatt an neu zu installierender Anlagenleistung. Die Ausschreibung betrifft alle Neuanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 Kilowatt.

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| Luftverkehrsrecht

Verschärfung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 7 LuftSiG

Obwohl sich Deutschland aktuell einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegenübersieht, sind am 03.03.2017 neue, teilweise verfassungsrechtlich zweifelhafte Vorgaben für Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz in Kraft getreten, die insbesondere auch für Piloten gelten. Zwar waren schon bisher die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für eine solche „ZÜP“ sehr hoch, so dürfen nach der Rechtsprechung nicht einmal geringe Zweifel daran bestehen, dass ein Pilot „die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten jederzeit in vollem Umfang zu erfüllen.“ Nun hat der Gesetzgeber mit der Änderung des LuftSiG in § 7 einen neuen Absatz 1a und dort eine rudimentäre gesetzliche Definition der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit bzw. Regelvermutungen eingefügt, die teilweise bereits in der Luftpersonenverordnung enthalten waren, aber nun in weiten Teilen ergänzt und dabei erheblich verschärft wurden.

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| Verwaltungsrecht

Der Datensammelwut des Staates ein Ende gesetzt! - Statistische Landesämter erheben Unternehmensdaten gesetzeswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15.03.2017 entschieden, dass die derzeitige behördliche Praxis bei der Heranziehung von Unternehmen zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik rechtswidrig ist (BVerwG 8 C 9.16). Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht die stattgebende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 03.03.2016 (OVG Bautzen 3 A 547/13), über die wir mit unserem Newsletter vom 04.03.2016 informierten, bestätigt. Damit steht fest, dass die gegenwärtige Verwaltungspraxis der Statistischen Landesämter bei der Heranziehung von Unternehmen zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik aus folgenden Gründen rechtswidrig ist: Die Dienstleistungsstatistik gibt Auskunft über die Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Dienstleistungsbereich.

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| Bau- u. Architektenrecht · Handels- u. Gesellschaftsrecht

Bauvertragsreform „unter Dach und Fach“

Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts in dritter Lesung angenommen Endlich ist es so weit! Der Bundestag hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren“, wie er nun in seiner finalen, etwas sperrigen offiziellen Fassung bezeichnet wird, unter Enthaltung der Fraktion „Die Linken“ durch die Mehrheit seiner Mitglieder angenommen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung, über die wir hier ausführlich berichteten, ergeben sich nunmehr insbesondere folgende Änderungen:

Bild zu Bundestag hat Reform zum Insolvenzanfechtungsrecht beschlossen

Bundestag hat Reform zum Insolvenzanfechtungsrecht beschlossen

Am 16.02.2017 hat der Deutsche Bundestag nunmehr endlich den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (Drucksache 18/7054) verabschiedet. Der Schwerpunkt dieses überfälligen Reformvorhabens besteht darin, Insolvenzverwaltern künftig eine Insolvenzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO zu erschweren. Derzeit ist gemäß § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO eine Rechtshandlung anfechtbar, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte.

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| Energierecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Mäusebussard und Windenergieanlagen - Windkraftsensibel oder nicht?

Seit der Veröffentlichung der „Progress-Studie“ zieht der Mäusebussard bei der Planung von Windenergieanlagen seine Kreise. Die Handhabung dieser neuen Thematik durch die Genehmigungsbehörden und die UNBs ist aktuell noch sehr uneinheitlich, was natürlich zu einer Verunsicherung bzw. erheblichen Rechtsunsicherheit führt. Etwas Klarheit bringt nun ein weiterer Beschluss des VGH Mannheim vom 21.02.2017, welcher seinen Beschluss vom Sommer 2016 nochmal klar bestätigt: Demnach ist es aktuell naturschutzfachlich vertretbar, d.h. von der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative gedeckt, den Mäusebussard nicht als windkraftsensibel zu erachten.

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| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik

Ergebnisse der ersten Solarausschreibung nach EEG 2017

Zum 01.02.2017 endete die Gebotsfrist der ersten Ausschreibungsrunde für Solaranlagen nach dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017). Die erfolgreichen Gebote gab die Bundesnetzagentur am 08.02.2017 auf ihrer Internetseite bekannt. Bieter, die einen Zuschlag für ihr Gebot erhalten haben, hatten daher bis zum 27.02.2017 Zeit, die erforderliche Zweitsicherheit zu leisten. Mithin stehen nunmehr die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde nach neuer Rechtslage fest.  Für den Gebotstermin wurden 97 Gebote mit einer Gesamtleistung von 488 MW abgegeben, damit war das Ausschreibungsvolumen von 200 MW um mehr als das doppelte überzeichnet. Die Gebotswerte reichten dabei von 6,00 ct/kWh bis 8,86 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Gebotswert über alle Gebote dieser Ausschreibungsrunde betrug 6,87 ct/kWh.

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BGH: „Stadtwerke“ als eintragungsfähige Marke

Der BGH hat in jüngster Vergangenheit (Beschl. v. 9.11.2016 – 1 ZB 43/15) entschieden, dass der Begriff „Stadtwerke“ in Verbindung mit einer Ortsangabe als Marke eintragungsfähig ist. Die Schutzhindernisse der mangelnden Unterscheidbarkeit oder Freihaltebedürftigkeit stehen der Eintragung nicht entgegen. Bis zur Entscheidung des BGH war die Eintragungsfähigkeit von Stadtwerken als Markenname umstritten. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das Bundespatentgericht (BPatG) wiesen in der Vergangenheit bereits mehrfach entsprechende Anträge der Stadtwerke mit der Begründung zurück, der Stadtwerkebegriff werde nur noch als Synonym für ein unbestimmtes Energieversorgungsunternehmen verstanden, ohne dass ein bestimmender Einfluss der namensgebenden Stadt oder Gemeinde auf das Unternehmen sichergestellt ist. Insoweit fehle derartigen Kombinationen die notwendige Unterscheidungskraft, um als Marke eingetragen werden zu können (BPatG, Beschl. v. 20.5.2008 – 33 W (pat) 118/06).