Wintersemester 2012/2012 - TU Chemnitz
Vorlesung „Recht der Erneuerbaren Energien“ (Schwerpunkt Windenergie) Alle Vorlesungen finden in Raum 2/N106 statt. Weiter zur Vorlesungsgliederung.
Vorlesung „Recht der Erneuerbaren Energien“ (Schwerpunkt Windenergie) Alle Vorlesungen finden in Raum 2/N106 statt. Weiter zur Vorlesungsgliederung.
Widersprüchliche Gesetze führen zu hoher Komplexität!Ausgangslage zur Planung von Solaranlagen bzw. Photovoltaikanlagen sind insbesondere zwei zu begutachtende Aspekte. Einerseits muss genehmigungsrechtlich geprüft werden, ob eine Gebäudeanlage überhaupt auf dem jeweiligen Gebäude errichtet werden darf. Gleichzeitig muss aber der zukünftige Anlagenbetreiber auch erkennen, ob die Voraussetzungen für die EEG-Vergütung noch gegeben sind, da durch die jüngste und gerade erst im Gesetzblatt verkündete sog. PV-Novelle die Vergütungsfähigkeit im Außenbereich eingeschränkt wurde.
Christoph Richter Der Begriff der Anlage im Umwelt- und Energierechtanhand ausgewählter Gesetze und unter besonderer Berücksichtigung von Biomasseanlagen Inauguraldissertation Ziel dieser Arbeit war es, zu untersuchen, inwieweit sich die bislang nicht untermauerte Behauptung, dass insbesondere im Umwelt- und Energierecht kein einheitlicher Anlagenbegriff existiert, bestätigen lässt. [...] Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit bildete deshalb vor allem die Suche nach einer einheitlichen Definition des Anlagenbegriffes für das gesamte Umwelt- und Energierecht. Informationen: Verlag für alterna...
Im Rahmen der Novellierung des EEG zum 01.01.2012 wurde das System, das der Vergütung von Strom aus Biomasse zu Grunde liegt, wesentlich geändert. Das im EEG 2009 bestehende Boni-System wurde aufgelöst und in separate Vergütungstatbestände überführt. Der Bonus für nachwachsende Rohstoffe ging insbesondere in der Aufteilung der Vergütung nach Einsatzstoffvergütungsklassen auf.
Über die steigenden Strompreise wird derzeit heftig diskutiert. Oft werden die erneuerbaren Energien für den Anstieg der EEG-Umlage verantwortlich gemacht. Energieexperte Prof. Dr. Martin Maslaton meint zu Unrecht. Damit die Strompreise gemäßigter steigen, müssten die stromintensiven Industrien wieder die EEG-Umlage sowie Netzentgelte zahlen. „Leider nehmen es alle Seiten nicht so genau mit der Wahrheit. Die Lobbyarbeit durch die großen Stromkonzerne, aber auch durch die Stadtwerke, Netzbetreiber und die erneuerbaren Energien wird erleichtert durch die ungeheuer komplizierte Art und Weise, wie heute in Deutschland der Strompreis entsteht“, so Prof. Martin Maslaton, Honorarprofessor für das Recht der erneuerbaren Energien an der TU Chemnitz und Bergakademie Freiberg sowie erster Vorsitzender der Forschungsstelle Neue Energien und Recht an diesen beiden Hochschulen.
Greenpeace Energy und der Bundesverband WindEnergie haben eine neue Studie vorgelegt, welche aufzeigt das konventionelle Energien teurer sind als Wind und Wasser. Demnach verursachen konventionelle Energien wie Kohle und Atom deutlich mehr Kosten, als auf der Stromrechnung ausgewiesen werden. Die Verbraucher zahlen diese versteckten Zusatzkosten unter anderem über Steuern und Abgaben.
Jeweils durch Beschluss (Beschlüsse vom 05.07.2012, Az.: 6 L 18/12, 6 L 138/12, 6 L 14/12) hat das VG Aachen in drei parallelen Eilverfahren die Rechtmäßigkeit von drei sofort vollziehbaren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt acht Windenergieanlagen bestätigt.
Martin Maslaton (Hrsg.) EERErneuerbare-Energien-RechtGesetzessammlung Aus der anwaltlichen Praxis heraus entstanden vereint dieses Kompendium die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Das EER ist eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für alle Branchenteilnehmer in diesem dynamischen Rechtsgebiet. Die integrierte Griffleiste, Querverweise und ein umfangreiches Sachwortregister ermöglichen einen schnellen Einstieg und erleichtern so die tägliche Arbeit. Inklusive: - EEG in den Fassungen von 2004 – 2012- PV-Novelle 2012 berücksichtigt- aller Verordnungen zum EE...
Nach langem Ringen beschloss der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag den ausgehandelten Kompromiss bei der künftigen Solarförderung. Die neuen reduzierten Fördersätze sollen rückwirkend ab dem 1. April gelten. Vor allem Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff und seine Thüringer Kollegin Christine Lieberknecht hatten wegen der vielen Photovoltaik-Hersteller in ihren Bundesländern für Änderungen gekämpft. Sachsens Landesregierung hingegen hatte sich in dieser Frage enttäuschend spät erst in letzter Minute auf die Seite der Kritiker der ursprünglichen Pläne geschlagen.
Das Problem ist bekannt, Berlin ist pleite und auch die übrigen Gemeinden und Kommunen sind klamm – so verwundert es nicht, dass manche Gemeinden für die Verlegung von Kabeln in ihre öffentlichen Grundstücke ein Entgelt verlangen, das die Rentabilität des Projektes schnell infrage stellt.Die Inanspruchnahme öffentlicher Straßen und Wege für die Verlegung von Kabeln zum Anschluss einer Windenergie- oder PV-Anlage an die nächstgelegene Trafostation oder ein Umspannwerk erfolgt in zwei Schritten:1. Besteht ein Gestattungsanspruch gegen die Gemeinde per se?2. Muss für diese Inanspruchnahme gezahlt werden, wenn ja, wie viel?