
Novellierung des Niedersächsischen Kommunalgesetzes - Erleichterungen für Kommunen bei wirtschaftlicher Betätigung
Die niedersächsische Landesregierung hat diese Woche den Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz soll u.a. die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Bereich der erneuerbaren Energien erleichtert werden. So soll u.a. neu geregelt werden, dass kommunale Unternehmen zukünftig in Marktbereichen, in denen sie sich starker privater Konkurrenz gegenübersehen (vorbehaltlich ihrer Leistungsfähigkeit) ebenfalls als überörtlicher Anbieter ihrer Leistungen auftreten können. Für die Bereiche Telekommunikation, Energieversorgung, öffentlicher Personennahverkehr, Wasserversorgung und Versorgung mit Breitbandtelekommunikation wird nun klargestellt, dass die Betätigungen grundsätzlich einem öffentlichen Zweck dienen. Kommunen sollen auch erneuerbare Energien erzeugen oder gewinnen oder sich an derartigen Vorhaben beteiligen können, ohne dass eine Bindung an eigene oder örtliche Versorgungszwecke vorliegt.