Neuerscheiung: Erneuerbare Energien in Deutschland 2025
Martin Kaltschmitt und Volker Lenz bilanzieren die Energiewende: Die Fachpublikation analysiert den Status quo und die Perspektiven der erneuerbaren Energien in Deutschland bis 2025.
Martin Kaltschmitt und Volker Lenz bilanzieren die Energiewende: Die Fachpublikation analysiert den Status quo und die Perspektiven der erneuerbaren Energien in Deutschland bis 2025.
Gerichtsentscheidungen in Rheinland-Pfalz und Bayern zeigen: § 2 EEG erweist sich immer mehr als das schlagende Argument im Spannungsfeld zwischen Erneuerbaren Energien und Denkmalschutz. Ein Überblick.
§ 2 EEG ist auf alle Abwägungsentscheidungen anwendbar – auch im Kontext von Windenergie und Luftverkehr. Die Verwaltungspraxis sieht das (noch) häufig anders. Doch in der Rechtsprechung vollzieht sich langsam eine Kehrwende; zumindest teilweise.
Die Rechtsprechung zu § 2 EEG 2023 hat sich massiv gefestigt: Aktuelle Entscheidungen zeigen, wie die Gerichte den Vorrang der Erneuerbaren gewichten – in sämtlichen Rechtsgebieten. Ein aktueller Überblick.
In Windenergiegebieten ist § 2 EEG uneingeschränkt anzuwenden: Das OVG NRW stärkt den Vorrang der Windenergie. Im gegenständlichen Fall wurden luftverkehrsrechtliche Einwendungen abgewiesen.
Vergaberechtlicher Paukenschlag durch das OLG Düsseldorf: Die Erweiterung bestehender Autobahn-Konzessionen um Schnellladeinfrastruktur ohne Ausschreibung ist unzulässig. Ein wegweisendes Urteil für den Wettbewerb an der Autobahn.
Trotz verpasster Antragsfrist zur Zahlungsberechtigung die Marktprämie sichern? Ein aktueller BGH-Beschluss zeigt auf, wann Nachsicht bei EEG-Förderungen gewährt werden muss.
Netzpaket 2026: Statt den Netzausbau zu fördern, drohen neue Baukostenzuschüsse und der Wegfall von Entschädigungsansprüchen. Die Branche warnt vor einer Mangelverwaltung.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bringt die Kehrtwende: Die 65-%-Vorgabe fällt, neue Gasheizungen bleiben erlaubt. Was das für die Dekarbonisierung im Wärmesektor bedeutet.
Clearingstelle schafft Klarheit: Bei der Begrenzung des anzulegenden Wertes für Biomasse zählen Marktprämie und Marktwert. Betreibende sollten jetzt ihre Abrechnungen prüfen.