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News zu Datenschutzrecht

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Kein Anspruch auf Löschung von negativen Bewertungen

Der BGH hat mit Urteil vom 23.09.2014 (Az.: VI ZR 358/13) entschieden, dass einem Arzt kein Anspruch auf die Löschung seiner Daten aus dem Ärztebewertungsportal "jameda" zusteht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arztes überwiege nicht das Recht auf Kommunikationsfreiheit der Plattform. Der Kläger, ein niedergelassener Gynäkologe, wandte sich gegen ein Portal zur Arztsuche und Arztbewertung. Internetnutzer können dort kostenfrei gespeicherte Informationen über Ärzte und Träger anderer Heilberufe abrufen. Zu den abrufbaren Daten zählen unter anderem Name, Fachrichtung, Praxisanschrift, Kontaktdaten und Sprechzeiten sowie Bewertungen des Arztes durch Portalnutzer.

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Bettina W. vs. Rotlichtmilieu

Pressemitteilung des BGH vom 14.05.2013 Das Verfahren der ehemaligen Bundespräsidentengattin wurde ausgesetzt, um das heutige Urteil abzuwarten.  Der BGH hat über die Unterlassungs- und Zahlungsansprüche der Kläger entschieden, die sich gegen die sog. Autocomplete-Funktion von Google richteten. Soweit mit der Ergänzung der Suchvorschläge Persönlichkeitsrechte verletzt werden, ist Google nach einem Hinweis des Betroffenen verpflichtet, zukünftige Verletzungen zu verhindern.