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News zu Datenschutzrecht

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Online-Händler atmen auf: Keine Abmahnung von Verstößen gegen Artikel 13 DSGVO durch Mitbewerber – oder etwa doch?

Ein Verstoß gegen Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kann nicht nach § 3a UWG abgemahnt werden – sagt zumindest das Landgericht Bochum in seiner Entscheidung vom 07.08.2018 (LG Bochum, Urt. v. 7. August 2018, Az. I-12 O 85/18). Zum Sachverhalt Gegenstand des Verfahrens war der Streit zweier Internethändler, welche u.a. Druckerzeugnisse, Autokleber, Bürobedarf und Werbemittel an Verbraucher verkaufen. Am 01.06.2018 erfolgte seitens eines Händlers die Abmahnung gegen seinen Konkurrenten. In dieser bemängelte er das Fehlen mehrerer Informationen zum Datenschutz sowie deren Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Referentenentwurf zum Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680AusgangslageZum 25. Mai 2018 trat die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung; DSGVO) in Kraft, deren Auswirkungen aktuell allgegenwärtig sind. Mit ihr verfolgt die Europäische Union (EU) „ein gleichmäßiges und hohes Datenschutzniveau für natürliche Personen“ (Erwägungsgrund 10). Als Verordnung ist die DSGVO auf dem Gebiet der EU zwar von unmittelbarer Wirksamkeit und bedarf grundsätzlich keiner Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten, jedoch enthält sie eine Vielzahl von Öffnungsklauseln sowie konkrete Regelungsaufträge an die Mitgliedsstaaten.

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Das Dashcam-Dilemma

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), zu den in vielen Ländern gängigen, in Deutschland jedoch eine Grauzone bildenden Dashcams, aus der vergangenen Woche (Urt. v. 15. Mai 2018, Az. VI ZR 233/17) beschäftigte sich mit einem Dilemma. Dieses konnte der BGH nur zum Teil lösen. Das sagt der BGH zu Dashcams Wesentliches Verfahrensthema war die Frage nach der Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in einem Zivilprozess. In der Vergangenheit war diese Frage an den Zivilgerichten der unteren Instanzen unterschiedlich beurteilt worden. In der Vorinstanz des dem BGH vorgelegten Falles hatten das Amts-, sowie das Landgericht Magdeburg eine Verwertbarkeit der Aufnahmen als Beweismittel jeweils abgelehnt.

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Beschäftigtendatenschutz – zur praktischen Umsetzung der DS-GVO | Keylogger

Nicht erforderliche Daten, also beispielsweise solche, die aus anlasslosen Mitarbeiterüberwachungen stammen, sollten bis zum 25.05.2018 gelöscht sein. Hierunter fallen nicht nur Detektiveinsätze oder Videoüberwachungen. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27.07.2017 (Az. 2 AZR 681/16) entschieden, dass auch sog. „Keylogger“ (Tastenprotokollierer zur Überwachung der Tastatureingaben an einem PC) nicht eingesetzt werden dürfen, ohne dass der konkrete Verdacht einer Straftat oder schwerwiegender Pflichtverletzungen besteht.

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Neues zum Beschäftigtendatenschutz - Neues Jahr, neue Herausforderungen

Das Jahr 2018 steht ganz im Zeichen des Datenschutzes. Doch schon vor Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung am 25.5.2018 kommen auf die Unternehmen und ihre Mitarbeiter neue Herausforderungen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes zu: Ein neues Gesetz soll für mehr Transparenz und Gleichberechtigung in Entgeltfragen sorgen, das Bundesarbeitsgericht rechtfertigt die Überwachung von Mitarbeitern zur Aufdeckung schwerwiegender Pflichtverletzungen, während die heimliche Tonaufnahme eines Personalgesprächs eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.Wir geben Ihnen einen Überblick, was Sie Neues zum Beschäftigtendatenschutz wissen müssen.

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Die 10 wichtigsten Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird zum 25.05.2018 im gesamten EU-Beitrittsgebiet verbindlich wirksam. Ergänzend hierzu wird in weiten Teilen auch das nationale Datenschutzrecht, insb. das Bundesdatenschutzschutzgesetz (BDSG), neu geregelt. Aufgrund der Vielzahl von Öffnungsklauseln in der DSGVO kann das nationale Recht der Mitgliedsstaaten in vielen Bereichen von den Europäischen Standards abweichen. Bis zum 25. Mai 2018 haben alle in einem Mitgliedsstaat der EU niedergelassenen Unternehmen ihre Geschäftsprozesse den Neuerungen anzupassen und zwar unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der EU stattfi ndet. Verstöße gegen die neuen Regelungen können mit Bußgeldern bis zu 10 Mio. oder 20 Mio. EUR oder in Höhe von 2 % bzw. 4 % des gesamten, weltweit erzielten Jahresumsatzes des Unternehmens verfolgt werden. Dennoch haben in Deutschland bisher nur etwa 13% der Unternehmen mit der Umsetzung der neuen Datenschutzvorgaben begonnen; jedes dritte Unternehmen hat sich mit der Datenschutzgrundverordnung derweil noch überhaupt nicht auseinandergesetzt.

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"Wer die Digitalisierung fordert, muss den Datenschutz positiv annehmen"

Die Digitalisierung verspricht zahlreiche revolutionäre Entwicklungen für die Energiewirtschaft, insbesondere für die Betreiber von Windenergieanlagen. „Wind 4.0“ steht derzeit aber vor allem für die Weiterentwicklung im Bereich Condition Monitoring, Ertragssteuerung und der maximalen Auslastung von Anlagen. Welche Bedeutung lassen Sie der Digitalisierung aktuell in der Windbranche zukommen? Prof. Dr. Maslaton: Die Digitalisierung der Energiewende hat politisch wie betrieblich zentrale Bedeutung. Aus energiewirtschaftlicher Sicht müssen möglichst alle verfügbaren Verbrauchs- und Produktionsdat...

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Datensammelwut der Statistischen Landesämter - Die Verwaltungspraxis bei der Heranziehung zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik ist rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15.03.2017 entschieden, dass die derzeitige behördliche Praxis bei der Heranziehung von Unternehmen zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik rechtswidrig ist.1 Mit dieser Grundsatzentscheidung hat sich das Bundesverwaltungsgericht erstmals prononciert zu den rechtlichen Grenzen der Heranziehung zu statistischen Stichprobenerhebungen geäußert. Diesem Verfahren lagen zahlreiche Rechtsstreitigkeiten der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit dem Statistischen Landesamt des Freistaats Sachsen zugrunde, die deutlich über ein Jahrzehnt währten. In einer Vielzahl von vorausgehenden Entscheidungen hat insbesondere das Verwaltunsgericht Leipzig stets nahezu gebetsmühlenhaft zum Ausdruck gebracht, dass die behördliche Praxis bei der Heranziehung von Unternehmen zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik nicht zu beanstanden sei.

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Neue Hindernisse für die Drohnenwirtschaft?

Eine aktuelle Entscheidung des Högsta förvaltningsdomstolen, also dem obersten Verwaltungsgericht in Schweden vom 21.10.2016 sorgt in der Branche für Aufregung.  Nach Auffassung des Gerichts seien mit Kameras ausgestattete Drohnen rechtlich mit Überwachungskameras gleichzusetzen. Danach seien für den Betrieb von Drohnen mit Kameras die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten wie für den Einsatz und Betrieb von Überwachungskameras. Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass für den Einsatz und den Betrieb solcher „Kamera-Drohnen“ spezielle Genehmigungen benötigt werden.