Tracking pixel News zu Datenschutzrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Datenschutzrecht

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Der Buchauszugsanspruch eines Handelsvertreters steht nicht in Konflikt zur DSGVO

Nach Beendigung der Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter für einen Versicherungsermittler verlangt der Handelsvertreter den Buchauszug. Der Prinzipal verweigert ihm diesen jedoch. In der Berufungsinstanz stützt er sich auch auf die DSGVO, hat damit vor den Richtern des OLG München aber keinen Erfolg (OLG München, Urt. 31.07.2019, Az.: 7 U 4012/17). Verhindert das Datenschutzrecht den Buchauszugsanspruch? Geklagt hatte ein Handelsvertreter gegen einen Vermittler von Versicherungsverträgen, Finanzierungen und Anlagen (Prinzipal). Er war seit April 2018 (selbstständig) in dieser Funktion tätig gewesen. Im Jahr 2015 war es dann zur Beendigung des Handels- und Versicherungsvertreterverhältnisses zwischen den Parteien gekommen. Nunmehr verlangte der Handelsvertreter gemäß §§ 92, 87c Abs. 2 HGB den Buchauszug für den Zeitraum vom 01.11.2011 bis 30.04.2015.

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OLG präzisiert Anforderungen an Werbeeinwilligungen i.S.v. Art. 6 Abs. S. 1 lit. a DSGVO

Erstmalig hat ein OLG die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung zu Werbezwecken i.S.d. DSGVO präzisiert. Im konkreten Fall ging es um elektronisch erfolgte Einwilligungen zu Telefonwerbung von verschiedenen Unternehmen als Voraussetzung zur Teilnahme an einem Gewinnspiel. Voraussetzung an eine wirksame Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ist u.a. die Freiwilligkeit der Betroffenen Person. Das OLG urteilte im konkreten Fall, dass ein Anlocken oder Vergünstigungen wie die Teilnahme an einem Gewinnspiel der Freiwilligkeit nicht entgegenstehen.

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Das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2019 wurde (endlich) verabschiedet!

Das Ergebnis ist jedoch ernüchternd. Der Bundestag hat in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause in der Nacht zum Freitag, den 28.06.2019, um 1:30 Uhr ein zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU Verordnung 2016 / 679 und zur Umsetzung der EU- Richtlinie 2016 / 680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs-und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU) beschlossen, dem CDU/CSU und SPD zustimmten, während die Opposition ihn ablehnte. I. Inhalt und Zweck des Anpassungsgesetzes Das zweite Datenschutz-Anpassungsgesetz soll in erster Linie bereichsspezifische Datenschutzregeln in Fachgesetzen an die verbindlichen Vorgaben der DS-GVO anpassen.

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Datenschutz: 2 Millionen Euro Bußgeld für Unternehmen aus dem Energiesektor

Die Bußgelder der Datenschutzbehörden erreichen nun auch die Energiebranche. Vor kurzem verhängte die italienische Datenschutzbehörde ein Bußgeld in Höhe von über 2 Millionen Euro gegen ein Unternehmen der Branche. Grund waren Verstöße gegen die Informationspflichten aus der DSGVO. Telemarketing ohne Einwilligung Was war passiert? Das betroffene Unternehmen hatte im Wege der Auftragsverarbeitung ein albanisches Callcenter eingeschaltet. Dieses war zur Durchführung von Telemarketingdiensten beauftragt worden. Dabei war die Anweisung durch das Unternehmen – hier Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne – so ausgestaltet, dass der Dienstleister potenzielle Kunden unter Verwendung eigens gesammelter Telefonnummern kontaktieren und im Falle eines erfolgreichen Erstkontakts (Vertragsanbahnung) den weiteren Kontakt zum Unternehmen herstellen sollte.

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BVerwG äußert sich zur Videoüberwachung in öffentlich-zugänglichen Räumen

Eine Zahnärztin hatte im Empfangsbereich eine Videoüberwachung installiert. Dabei waren auch öffentlich zugängliche Bereiche erfasst. Der Landesdatenschutzbeauftragte ordnete daraufhin an, die entsprechenden Bereiche von der Überwachung auszunehmen. Zu Recht, wie das BVerwG im März besiegelte. Dabei nahm es Stellung zu bislang offenen Fragen des neuen Datenschutzrechts. Das Urteil liegt nun im Volltext vor (BVerwG, Urt. v. 27.03.2019, Az. 6 C 2.18). Kamera statt Empfangspersonal Die Praxis einer Zahnärztin war während der Öffnungszeiten unverschlossen und damit öffentlich zugänglich. Der vorhandene Empfangstresen blieb regelmäßig unbesetzt. Um dennoch den Empfangsbereich der Praxis im Blick haben zu können, hatte die Zahnärztin dort ein Kamera-Monitor-System installiert. Die bestehende Möglichkeit zur Speicherung der Aufnahmen wurde dabei nicht genutzt, sondern lediglich das Live-Bild in die Behandlungsräume übertragen. Ein Schild mit der Aufschrift "Videogesichert" an der Praxistür sollte die Patienten auf die Videoüberwachung im entsprechenden Bereich aufmerksam machen.

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Aufsichtsbehörden ziehen vermehrt Konsequenzen – Weitere Bußgelder!

Ein Jahr nach dem Start der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben die Datenschutzbeauftragten der einzelnen Länder insgesamt über 70 Bußgelder verhängt.Aktuelle Fälle zeigen, auf welche Bußgelder man sich bei Vergehen gefasst machen muss. 1. N26 Bank: 50.000,00 € Gegen die N26 Bank wurde ein Bußgeld i.H.v. 50.000,00 € festgesetzt. Die Bank führte eine „schwarze Liste“ ehemaliger Kundinnen und Kunden, als eine Art „Warndatei“, damit sie mit diesen kein weiteres Vertragsverhältnis eingeht. Die Bank rechtfertigte ihr Vorgehen damit, dass sie nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet sei, die Daten aufzubewahren. Sie sei aber nicht in der Lage zwischen Geldwäscheverdachtsfällen und anderen Fällen zu unterscheiden, sodass sie die betreffenden Kundendaten undifferenziert aufbewahre.

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OLG München: Keine Sperrwirkung der DSGVO bei Verstößen gegen Wettbewerbsrecht

In seinem Urteil vom 07.02.2019 (Az.: 6 U 2404/18) hat sich das Oberlandesgericht München (OLG München) mit dem Verhältnis des wettbewerbsrechtlichen Belästigungsverbots zum europäischen Datenschutzrecht auseinandergesetzt. Die Parteien des Rechtsstreits stritten über die Zulässigkeit von Telefonanrufen zu Werbezwecken.Das Gericht bestätigt die Feststellung des erstinstanzlichen Gerichts, dass die Beklagte mit einem Telefonanruf ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des angerufenen Marktteilnehmers gegen das in § 7 Abs. 2 Nr. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelte Verbot verstoßen habe und sich daraus ein Unterlassungsanspruch des Mitbewerbers gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG ergebe, sowie ein Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Abmahnkosten.