Tracking pixel News zu Raumordnungsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Raumordnungsrecht

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Konflikt von Windenergiebetreibern mit DFS und BAF erreicht landespolitische Ebene

Seit Jahren wird der Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland verzögert. So scheitern die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen z.B. oftmals daran, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Deutsche Flugsicherung (DFS), die in Genehmigungsverfahren zu beteiligen sind, immer wieder mit der gleichen Argumentation behaupten, durch geplante Windenergievorhaben werden Funknavigationsanlagen gestört.

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OLG Jena: Enteignung von Gemeinden zugunsten von Windenergieanlagen möglich

Wir möchten Ihnen heute ein hoch interessantes Urteil des Oberlandesgerichts Jena zu der Möglichkeit und zu den grundsätzlichen Voraussetzungen einer Enteignung nach dem Energiewirtschaftsgesetz zugunsten von Erneuerbaren-Energien-Vorhaben vorstellen: Als – soweit ersichtlich – erstes Gericht hat das OLG Jena mit Urteil vom 30.12.2013 die Voraussetzungen einer Enteignung unter energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten zugunsten von Vorhaben zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien näher konkretisiert. Hintergrund des hier vorgestellten Urteils war die in der Praxis sehr häufig anzutreffende Fallkonstellation, dass die Betreiberin eines Windparks sowohl Wege als auch Kabel benötigte, um ihre geplanten Anlagen errichten und betreiben zu können.

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Bundesverfassungsgericht ebnet Weg für Braunkohletagebau Garzweiler II

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2013 den Braunkohleplan Garzweiler II - zumindest im Ergebnis - verfassungsrechtlich gehalten. Die Verfassungsbeschwerden des BUND und eines von Enteignung betroffenen Bürgers blieben im Ergebnis ohne Erfolg. Zum einen hat das Gericht ein „Recht auf Heimat“ verneint, da die freie Ortswahl ihre Grenzen an den Regelungen der Bodennutzung, die dem Gemeinwohl dienen, finde. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht den Rechtsschutz von Bürgern insofern gestärkt, als bereits im Zulassungsverfahren Behörden künftig auch die privaten Belange der von Umsiedlung und Enteignung betroffenen Bürger in einer Gesamtabwägung berücksichtigen und ihnen Klagemöglichkeiten einräumen müssen. Da Behörden diese Gesamtabwägung des Tagebauprojekts unterlassen hatten, war die Enteignung eines dem BUND gehörenden Grundstücks verfassungswidrig.

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Energiewende in Bayern - Windkraftbetreiber ziehen vor Gericht

[...] Für [...] Maslaton [...] ist das Agieren der Staatsregierung "ein glatter Aufruf zum Rechtsbruch". Schließlich sei Seehofers Vorstoß bislang nicht über eine Absichtserklärung im Vertrag der neuen großen Koalition in Berlin hinausgegelangt. "Grundlage für die Genehmigung eines Windrads ist nach wie vor das aktuelle Bundesimmissionsschutzgesetz, daran ändern auch die Absichten der bayerischen Staatsregierung nichts", sagt Maslaton

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„Mia san Mia“ - Bayerisches Kabinett boykottiert Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen

Das Bayerische Kabinett hat am 03.12.2013 in gewohnt bajuwarischer Manier entschieden, die Regionalplanfortschreibung zur Steuerung der Windenergie in der Planungsregion „Industrieregion Mittelfranken“ nicht für verbindlich zu erklären. Nach Aussage Söders werden „damit derzeit in Bayern keine neuen Windkraftanlagen genehmigt“. Diese Entgleisung des gelernten Juristen Dr. Söder dürfte mindestens eine erhebliche rechtliche Unkenntnis offenbaren, führt doch eine fehlende Verbindlichkeitserklärung eines Regionalplanes weder in der Planungsregion selbst noch im restlichen Bayern zu einer „generellen“ Genehmigungsunfähigkeit von Windenergieanlagen. Im Übrigen – insoweit sei ein gemeinsames Weißbier mit Justizminister Bausback dringend angeraten – ist das Bayerische Kabinett für die Verbindlichkeitserklärung gar nicht zuständig, sondern die Regierung Mittelfranken als höhere Landesplanungsbehörde in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium. 

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Erlass der Sächsischen Staatsregierung zum Mindestabstand bei Windkraftanlagen

„Sachsen untermauert sein Image als Windkraftgegner“Am 12.Juli 2013 hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie das Sächsische Staatsministerium des Inneren den gemeinsamen „Erlass über Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie“ veröffentlicht. Nach Auffassung der Staatsregierung führt die Errichtung und der Betrieb von WEA zu solch erheblichen Immissionen und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, dass damit unüberbrückbare Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung entstünden.