Tracking pixel News zu Photovoltaik · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Photovoltaik

Bild zu Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen – BAFA veröffentlicht Merkblatt zu besonderen Ausgleichsregelungen

Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen – BAFA veröffentlicht Merkblatt zu besonderen Ausgleichsregelungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) hat mit Stand vom 14.08.2014 ein Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen nach den Regelungen der §§ 63 ff. EEG 2014 auf seiner Internetseite bereitgestellt. Im EEG 2014 war insbesondere unter europäischen Einflüssen und auf dem Wege der Verhandlungen mit der EU-Kommission eine europarechtskonforme Ausgestaltung der besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen neu geregelt worden. Der nunmehr im EEG geregelte Tatbestand beruht insbesondere auf den Vorgaben der Energie- und Umweltbeihilferichtlinien der EU-Kommission. Sinn und Zweck der Ausnahmeregelungen der §§ 63 ff. EEG 2014 werden nach wie vor darin gesehen, dass die volle EEG-Umlagepflicht die internationale Wettbewerbsfähigkeit von besonders stromkostenintensiven Unternehmen gefährden könnte.

Bild zu Übertragungsnetzbetreiber setzen vorerst Abwicklung der EEG-Umlage für Eigenversorger aus

Übertragungsnetzbetreiber setzen vorerst Abwicklung der EEG-Umlage für Eigenversorger aus

Seit dem in Kraft treten des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) am 01.08.2014 wird grundsätzlich auch die Eigenversorgung mit Strom aus Neuanlagen gemäß § 61 Abs. 1 EEG 2014 – zumindest anteilig – mit der EEG-Umlage belastet. Ausführlicher dazu berichteten wir bereits im Newsletter vom 27.06.2014.  Die unterjährige Abwicklung der EEG-Umlage auf den selbst erzeugten und verbrauchten Strom wird jedoch zunächst ausgesetzt. So melden es die vier Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer Informationsplattform: http://netztransparenz.de.

Bild zu EEG 2014 tritt zum 01.08.2014 in Kraft

EEG 2014 tritt zum 01.08.2014 in Kraft

Am gestrigen Tage (24.07.2014) ist die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Bundesanzeiger verkündet worden. Damit kann das EEG 2014 wie geplant zum 01.08.2014 in Kraft treten. Anfang dieser Woche hatten zunächst Bundespräsident Gauck durch seine Ausfertigung des Gesetzes und nachfolgend die EU-Kommission den Weg zum Inkrafttreten des Gesetzes freigemacht. Letztere hatte das EEG 2014 notifiziert und damit dem Grunde nach festgestellt, dass das Gesetz mit dem EU-Beihilferecht in Einklang steht. Damit treten nun zum 01.08.2014 gravierende Änderungen für die Betreiber von Erneuerbaren-Energie-Anlagen in Kraft. Der wohl wesentlichste Einschnitt wird

Bild zu Erneuerbare Energien Branche atmet nach Urteil des EuGH auf: Ausländischer Ökostrom muss nicht gefördert werden

Erneuerbare Energien Branche atmet nach Urteil des EuGH auf: Ausländischer Ökostrom muss nicht gefördert werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht verpflichtet sind, die in anderen EU-Ländern erzeugte erneuerbare Energie finanziell zu fördern.Rechtliche Grundlage einer solchen Förderbeschränkung auf inländische Erzeugungsanlagen bildet die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EE-RL 2009/28/EG). Gemäß Art. 3 Abs. 3 der EE-RL steht es jedem Mitgliedstaat frei zu entscheiden, in welchem Umfang er Strom aus anderen Mitgliedstaaten fördert. Folglich ist hiernach eine Beschränkung des Fördersystems auf inländische Anlagen zulässig.

Bild zu EEG-Umlagebelastung der Eigenversorgung: Zwar verbessert, aber nach wie vor verfassungsrechtlich bedenklich

EEG-Umlagebelastung der Eigenversorgung: Zwar verbessert, aber nach wie vor verfassungsrechtlich bedenklich

Im Rahmen der EEG-Novelle 2014 soll unter anderem die EEG-Umlagebefreiung stark eingeschränkt werden. Davon betroffen ist insbesondere der bisher von der EEG-Umlage gänzlich befreite Eigenverbrauch. Dem Gesetzesentwurf der großen Koalition zufolge soll die Eigenversorgung mit Strom aus Neuanlagen künftig grundsätzlich – abgesehen von einigen Ausnahmen – zu 100 % mit der EEG-Umlage belastet werden.

Bild zu Koalition entschärft Regelungen zur Höchstbemessungsleistung

Koalition entschärft Regelungen zur Höchstbemessungsleistung

Im Zuge der EEG-Novelle 2014 sollen die Förderbedingungen für Strom aus Erneuerbaren Energien bekanntlich massiv geändert werden. Von der Änderung der Förderbedingungen werden insbesondere Biomasseanlagen betroffen sein. Neben der Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung wird der Förderanspruch für Neuanlagen dabei zum einen auf eine Bemessungsleistung, die maximal die Hälfte der installierten Leistung beträgt, und zum anderen auf die reine Grundvergütung eingekürzt.

Bild zu Energiewende nicht kentern lassen

Energiewende nicht kentern lassen

Die Bundesregierung plant mit Ihrer Reform des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) in diesem Jahr, die Energiewende auszubremsen. Die Regierung will den Zubau der Erneuerbaren Energien verlangsamen und legt einige Steine in den Weg. Ein Ausbaudeckel, Abstandsregelungen und massive Förderkürzungen sind der neue Kurs um klimaschädliche Kohlekraftwerke und die angeschlagenen Energiekonzerne zu unterstützen. Nun schlug der Bundesrat in einer Stellungnahme zum Entwurf der EEG-Novelle am 23.05. 20 Änderungen vor. Insgesamt lagen zum Entwurf sogar 97 Änderungsvorschläge vor.