Tracking pixel News zu IT- und Onlinerecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu IT- und Onlinerecht

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Filesharing in der FeWo - Haftung des Vermieters?

LG Frankfurt a.M.: Urteil vom 28.06.2013 In einem kürzlich ergangenen Urteil des LG Frankfurt a.M. (Urteil v. 28.06.2013, Az.: 2-06 O 304/12) hatte das Gericht einen Fall zu entschieden, in dem ein Gast eines Ferienhauses Urheberrechtsverletzungen über den zur Verfügung gestellten Internetanschluss begangen hat. Die Klägerin ist die Inhaberin des Ferienhauses und beantragte im Wege einer negativen Feststellungsklage festzustellen, dass der Beklagte (welcher die Abmahnungen an die Klägerin versandt hatte) keine Rechte ihr gegenüber geltend machen kann.

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung - kein Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung?

OLG Jena: Beschluss vom 20.07.2011 Gerade im Zusammenhang mit der Umstellung der Widerrufsfrist für gewerbliche eBay-Verkäufer als Verkäufer mit „Top-Bewertung“ ist es möglich, dass die Widerrufsbelehrung nicht angepasst wurde und bereits aus diesem Grund „Mitbewerber“ tätig werden. Denkbar ist ebenso, dass die Belehrung nicht die aktuellen Vorschriften des BGB bzw. EGBGB enthält und daher Kummer droht.

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Bettina W. vs. Rotlichtmilieu

Pressemitteilung des BGH vom 14.05.2013 Das Verfahren der ehemaligen Bundespräsidentengattin wurde ausgesetzt, um das heutige Urteil abzuwarten.  Der BGH hat über die Unterlassungs- und Zahlungsansprüche der Kläger entschieden, die sich gegen die sog. Autocomplete-Funktion von Google richteten. Soweit mit der Ergänzung der Suchvorschläge Persönlichkeitsrechte verletzt werden, ist Google nach einem Hinweis des Betroffenen verpflichtet, zukünftige Verletzungen zu verhindern.

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BGH: Schadensersatz für den Ausfall des Internetanschlusses

Pressemitteilung des BGH vom 24.01.2013 Mit seinem Urteil vom 24.01.2013 hat der BGH über den Umfang des Schadensersatzanspruches entschieden, den der Kläger aufgrund des Ausfalles seines DSL-Internetanschlusses geltend gemacht hat. Für den Zeitraum von zwei Monaten konnte der Kläger seinen Anschluss nicht nutzen und begehrte vor diesem Hintergrund den Ersatz umfangreicher Schäden, von den Mehrkosten für die Nutzung des Mobiltelefones bis zum Ersatz für den Fortfall des Telefaxes - die vom BGH vorgenommene Differenzierung ist der nachfolgenden Pressemitteilung zu entnehmen: