Gericht lässt Geschwindigkeitsdaten auslesen
Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt – LG Köln liest Daten des Pkw aus Moderne Autos können mittlerweile als Rechner auf vier Rädern bezeichnet werden – Autos sind bewegliche Rechenzentren. Vergleichbar zum Mobiltelefon ist es möglich, mittlerweile sämtliche Daten zu speichern, diese aber auch im Ergebnis auszulesen. Im Zusammenhang mit einem Strafverfahren hat das Landgericht Köln (Urteil vom 23.05.2016 – 113 KLs 34/15) die Daten aus dem Tatfahrzeug auslesen lassen und somit in Erfahrung gebracht, dass der Täter, der in der Innenstadt mit seinem Fahrzeug einen Fahrradfahrer tödlich verletzte, zum Zeitpunkt der Kollision weit über 100 km/h gefahren sein muss. Das Landgericht Köln, das den Angeklagten im Ergebnis wegen fahrlässiger Tötung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte, beauftragte einen Sachverständigen, um die Fahrtroute nebst Geschwindigkeitswerten zu rekonstruieren.