Tracking pixel News zu Handels- u. Gesellschaftsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Handels- u. Gesellschaftsrecht

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Aus grauer Vorzeit

Die Einheitsbewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14). Über drei Vorlagen des Bundesfinanzhofs (BFH, zuletzt Beschluss vom 17. Dezember 2014 - II R 14/13) und zwei Verfassungsbeschwerden gelangte die Frage nach der Vereinbarkeit der Einheitsbewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren an das Bundesverfassungsgericht. Am 10. April fällte es das Urteil, das nahezu unumgänglich war – die Einheitsbewertung ist mit der Verfassung nicht (mehr) vereinbar. Damit schloss es sich im Wesentlichen den Ausführungen des Bundesfinanzhofs an.

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Anspruch auf Neuwagen – trotz Softwareupdate

Das Landgericht Hamburg hat in einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil vom 07.03.2018, Az. 329 O 105/17, die Rechte des Eigentümers eines manipulierten VW-Dieselfahrzeugs in beachtlichem Umfang gestärkt. Entschieden wurde, dass der Käufer eines mit einer sog. „Manipulationssoftware“ ausgestatteten Neuwagens, trotz des Softwareupdates, einen Anspruch auf die Lieferung eines fabrikneuen, typengleichen, mangelfreien Ersatzfahrzeugs, Zug um Zug gegen Rückgabe des mangelhaften Fahrzeugs hat.

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Stellenausschreibung: RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT

Zur Verstärkung des Teams unserer wirtschafts- und zivilrechtlichen Abteilung suchen wir ab sofort eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt an unserem Standort in Leipzig. Die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Leipzig, München und Köln beschäftigt derzeit 13 Rechtsanwälte und einen entsprechend großen wissenschaftlichen Mitarbeiterstab. Schwerpunktmäßig beraten und vertreten wir bundesweit Mandanten im Bereich des Energierechts, insbesondere des Rechts der Erneuerbaren Energien (öffentlich-rechtliche, energie- und zivilrechtliche Projektbegleitung). Daneben sind wir u.a. in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht, Familienrecht sowie Verkehrsrecht tätig.

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Bauvertragsreform „unter Dach und Fach“

Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts in dritter Lesung angenommen Endlich ist es so weit! Der Bundestag hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren“, wie er nun in seiner finalen, etwas sperrigen offiziellen Fassung bezeichnet wird, unter Enthaltung der Fraktion „Die Linken“ durch die Mehrheit seiner Mitglieder angenommen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung, über die wir hier ausführlich berichteten, ergeben sich nunmehr insbesondere folgende Änderungen:

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Grundsatzurteile des Bundesgerichtshof über Kündigungsrechte von Bausparkassen

Lang erwartete Urteile des BGH fallen zugunsten der Bausparkassen aus Laut einer Pressemitteilung des BGH hat dieser mit zwei bis dato unveröffentlichten Urteilen vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16 entschieden, dass eine Bausparkasse Bausparverträge kündigen kann, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, selbst wenn diese noch nicht voll bespart worden sind. Hintergrund: In der Vergangenheit häuften sich Fälle, bei denen die Bausparkassen Bausparverträge unter Berufung auf ein für Darlehensverträge geltendes Kündigungsrecht kündigten. Die Bausparkassen argumentierten, dass die Kündigungsvorschrift des § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB a. F. (jetzt § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) auch zugunsten einer Bausparkasse als Darlehensnehmerin anwendbar ist. Dies folge nicht nur aus dem Wortlaut und der Systematik des Gesetzes, sondern auch aus der Entstehungsgeschichte und dem Regelungszweck der Norm, wonach jeder Darlehensnehmer nach Ablauf von zehn Jahren nach Empfang des Darlehens die Möglichkeit haben soll, sich durch Kündigung vom Vertrag zu lösen.

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BVVG-Kaufverträge nach EALG / AusglLeistG – Entscheidung des Kammergerichts zu Beteiligungsklauseln im Zusammenhang mit windenergetischer Nutzung

Das mit Spannung erwartete Berufungsurteil des Kammergerichts zu dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 24.02.2015 (Az. 19 O 207/14) liegt nun mit Entscheidungsgründen vor (Urteil vom 21.12.2016, Az. 28 U 7/15). Das Urteil bestätigt im Wesentlichen die erstinstanzliche Entscheidung und eröffnet zugleich eine „Hintertür“ für die BVVG Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH (BVVG), die möglicherweise erhebliche Auswirkungen haben wird. Aufgrund Revisionseinlegung wird der Bundesgerichtshof (BGH) im Ergebnis entscheiden. Das Verfahren ist am BGH unter dem Az. V ZR 12/17 anhängig. Das Urteil des Kammergerichts ist aktuell für Verhandlungsführungen mit der BVVG im Zusammenhang mit Entschädigungsklauseln für Erneuerbare-Energien-Projekte von erheblicher Relevanz. Zugleich ist angesichts der Entscheidung zu empfehlen, Rückforderungsansprüche gegen die BVVG zu prüfen, soweit Entschädigungszahlungen aufgrund von Klauseln geleistet wurden, deren Unwirksamkeit das Kammergericht nunmehr bestätigt hat.

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Schulen Sie Ihre Mitarbeiter!

Der Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen gehört heute in allen Bereichen des Energierechts zum notwendigen Handwerkszeug. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Rahmen eines Inhouse-Seminars. Gern vertiefen wir energierechtliche Themenkomplexe und Fragestellungen und richten die Schwerpunkte an Ihren konkreten Anforderungen aus. Kommen Sie dazu einfach auf uns zu und wir werden in Absprache mit Ihnen ein individuelles Programm erstellen. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Gesetz zur Reform des Bauvertrags- und Kaufrechts passiert erste Lesung im Bundestag

Am 10.06.2016 fand im Bundestag die erste Lesung des „Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ statt. Vorangegangen war eine intensive Debatte über die Defizite des geltenden Werkvertragsrechts. Schon lange besteht Konsens darüber, dass die existierenden Regelungen zum Werkvertragsrecht den Anforderungen nicht genügen, die komplexe Bauleistungen mit sich bringen. Mit dem zweiten Teil der Gesetzesreform – Änderungen zur kaufrechtlichen Mängelhaftung – sollen insbesondere die in den letzten Jahren ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit der Ein- und Ausbaukosten mangelhafter Sachen und die sich daraus ergebenden Regressfragen eine gesetzliche Regelung erfahren. Im Folgenden stellen wir eine Auswahl der geplanten Neuregelungen dar, die nach dem Willen der Bundesregierung bereits Anfang 2017 in Kraft treten sollen:

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Urteile - Energiewirtschaft

TABUZONEN Sichere Abgrenzung Waldflächen stehen einer Ausweisung als Konzentrationsflächen für Windenergienutzung in einem Flächennutzungsplan nicht entgegen. (OVG Münster vom 22. September 2015 – AZ 10 D 82/13.NE) Der Antragsteller begehrte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für mehrere Windenergieanlagen außerhalb der im Teilflächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszonen. Er trug vor, dass die Einstufung von Waldgebieten als „harte“ Tabuzonen fehlerhaft erfolgte. Waldflächen müssten grundsätzlich auf die Geeignetheit als Standort für die Windenergie untersucht und dürften nicht von vornherein als harte Tabuzone charakterisiert werden. Das OVG folgte der Rechtsauffassung des Antragstellers. Es führte aus, dass die technische Entwicklung inzwischen die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in Wäldern grundsätzlich ermögliche. Demnach seien Waldflächen keine harten Tabuzonen mehr.