
Ist die EEG-Reform verfassungswidrig?
Wer Strom selbst produziert und verbraucht, muss bisher keine EEG-Umlage zahlen. Durch die Reform des EEG soll sich dies nun ändern. Hören Sie hierzu den Radiostream auf MDR-Info.
Wer Strom selbst produziert und verbraucht, muss bisher keine EEG-Umlage zahlen. Durch die Reform des EEG soll sich dies nun ändern. Hören Sie hierzu den Radiostream auf MDR-Info.
Im Zuge der EEG-Novelle 2014 sollen die Förderbedingungen für Strom aus Erneuerbaren Energien bekanntlich massiv geändert werden. Von der Änderung der Förderbedingungen werden insbesondere Biomasseanlagen betroffen sein. Neben der Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung wird der Förderanspruch für Neuanlagen dabei zum einen auf eine Bemessungsleistung, die maximal die Hälfte der installierten Leistung beträgt, und zum anderen auf die reine Grundvergütung eingekürzt.
Ende nächster Woche entscheidet der Deutsche Bundestag über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, kurz EEG. Die Erwartungen aller Betroffenen sind groß. Aus dem VDI kommen konkrete Forderungen, was am bestehenden Entwurf noch zu ändern ist und wie die Zukunft des Gesetzes aussehen sollte. Hier die Weichen zu stellen, dafür dürfte die EEG-Neuauflage nur der Startschuss sein. Fortsetzung folgt.
Die Bundesregierung plant mit Ihrer Reform des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) in diesem Jahr, die Energiewende auszubremsen. Die Regierung will den Zubau der Erneuerbaren Energien verlangsamen und legt einige Steine in den Weg. Ein Ausbaudeckel, Abstandsregelungen und massive Förderkürzungen sind der neue Kurs um klimaschädliche Kohlekraftwerke und die angeschlagenen Energiekonzerne zu unterstützen. Nun schlug der Bundesrat in einer Stellungnahme zum Entwurf der EEG-Novelle am 23.05. 20 Änderungen vor. Insgesamt lagen zum Entwurf sogar 97 Änderungsvorschläge vor.
Mit der Verordnung zur Änderung der Verordnungen auf dem Gebiet der Energiewirtschaft, hat der Gesetzgeber den § 17 Abs. 2a StromNEV eingefügt. Mit dem Inkrafttreten wurde das grundsätzliche Pooling-Verbot aufgehoben und darf nun unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 1.1.2014 durchgeführt werden.
Im Januar dieses Jahres hat die Bundesregierung die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Gabriel vorgeschlagenen „Eckpunkte für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“ beschlossen. Damit soll das EEG grundlegend reformiert und die Maßnahmen für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende weiter ausgebaut werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bis Ostern dieses Jahres von der Bundesregierung beschlossen werden, damit das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2014 verabschiedet werden und zum 1. August 2014 in Kraft treten kann. Bisher sehen die veröffentlichten Referentenentwürfe zum EEG 2014 noch keine Regelung zur Belastung des eigenerzeugten und selbstverbrauchten Stromes mit der EEG-Umlage vor, die aber nachgereicht werden soll.
Allgemeines: Die Große Koalition legt bei der von ihr angekündigten Novelle des EEG noch im Laufe dieses Jahres ein im wahrsten Sinne des Wortes atemberaubendes Tempo vor. Nachdem Energieminister Gabriel bereits am 21.01.2014 auf der Klausurtagung der Bundesregierung in Meseberg die ersten Eckpunkte für ein EEG 2014 vorgestellt hatte, weiß das für die Energiewende federführend zuständige Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) bereits einen halben Monat später mit einem immerhin 187 Seiten umfassenden ersten für das kommende EEG aufzuwarten.Die im Januar lediglich angedeuteten massiven Änderungen am EEG, das sich in den letzten 12 Jahren durchaus bewährt hatte und zu einem international geachteten Vorbild für den Ausbau des Anteils der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung geworden ist, hatten die Branche in eine große Verunsicherung gestürzt, die durch den nun vorliegenden ersten Arbeitsentwurf noch größer werden dürfte.
In den vergangenen Wochen hat Energieminister Gabriel unter viel Kritik sein Eckpunktepapier für die Novellierung des EEG 2012 vorgestellt. Als wesentlichen Anknüpfungspunkt für die schnelle Umsetzung der Gesetzesnovelle legt der Energieminister den Schwerpunkt auf eine Konzentration auf kostengünstige Technologie zur Umsetzung einer kosteneffizienten Energiewende. Damit dies gelingen kann, soll die Direktvermarktung vollständig überarbeitet werden. Nach dem derzeitigen Fahrplan ist mit dem Inkrafttreten des neune EEG am 01.08.2014 zu rechnen.
Die am 26. Juli 2012 in Kraft getretene Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) regelt die dringend notwendige Nachrüstung der Wechselrichter von bestimmten Photovoltaikanlagen, die vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen worden sind. In Zukunft müssen sich die nachgerüsteten Photovoltaikanlagen in einem gestuften Prozess – und nicht mehr zeitgleich bei einer Frequenz von 50,2 Hertz (Hz) – vom Netz trennen, wodurch die Systemstabilität gesichert werden soll. In Europa beträgt die Netzfrequenz in Normalzustand 50 Hz. Für die Gewährleistung eines sicheren und stabilen Netzsystems muss die Frequenz auf diesem Wert gehalten werden. Dabei sind leichte Schwankungen nach oben oder unten durchaus üblich und werden von den Netzbetreibern geregelt. Problematisch ist dagegen, wenn die Frequenz sehr stark unter bzw. über dem Zielwert von 50,0 Hz liegt.
Wärme und Kraftstoffe, allen voran Benzin und Heizöl, dominieren die Energiekosten deutscher Haushalte. Die aktuelle Diskussion um die Strompreise verfehlt dabei den Kern des Problems. Denn die Hauptbelastung der Privathaushalte geht auf die fossilen Brennstoffe zurück. Nicht die erneuerbaren Energien und die in diesem Zusammanhang oft kritisierte EEG-Umlage sind für die steigenden Kosten verantwortlich. Dies zeigt sich gerade im Fall der Heizungskosten: Teures Heizöl könnte gut durch erneuerbare Wärme ersetzt werden. So könnten viele deutsche Haushalte durch einen Umstieg von gängigen Öl- und Gasheizungen auf ein Heizungssystem, welches auf erneuerbaren Energien aufsetzt, Heizkosten einsparen.