Tracking pixel News zu Agrarrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Agrarrecht

Bild zu Düngeverordnung 2020: Mit dem Frühling kommen auch die Bußgelder…

Düngeverordnung 2020: Mit dem Frühling kommen auch die Bußgelder…

Seit 2020 ist die neue Düngeverordnung in Kraft, ab dem Frühjahr 2021 folgen nun auch die geänderten Bußgeldvorschriften. Diese fallen teils drastisch aus. Die möglichen Verstöße können künftig von den Behörden mit bis zu 150.000 Euro geahndet werden. Über die Einstufung wollen wir hiermit einen kleinen Überblick geben. Hierzu bereits: Die neue DüngeVO - Eine ausreichende Antwort auf die Nitratklage der EU Verfassungsbeschwerde gegen umstrittene Düngeverordnung erhoben Schon seit Januar 2021 können in den sogenannten „Roten Gebieten“ (Gebiete, die als belastet eingestuft wurden) Verstöße mit bis zu 50.000 Euro Geldbußen belangt werden. Mögliche Verstöße dieser Art sind:

Bild zu Newsletter-Spezial Agrarrecht: Verfassungsbeschwerde gegen umstrittene Düngeverordnung erhoben

Newsletter-Spezial Agrarrecht: Verfassungsbeschwerde gegen umstrittene Düngeverordnung erhoben

Um das Thema der neuen Düngeverordnung wird es nicht still. Erst im März 2020 stimmte der Bundesrat der Novellierung der Düngeverordnung (DüV) nur widerwillig zu (Beschluss Drucks. 98/20, Zustimmung am 27.03.2020), wohl primär wegen drohender Strafzahlungen an die EU. Anfang Mai 2020 trat dann die umstrittene DüV dann in Kraft. Dazu bereits: https://www.maslaton.de/news/Die-neue-Duengeverordnung--Eine-ausreichende-Antwort-auf-die-Nitratklage-der-EU--n755 Der Unmut vieler Landwirte über die neuen Regeln hat sich allerdings seitdem natürlich nicht in Luft aufgelöst. Im Gegenteil: Am 01.12.2020 wurde bekannt, dass ein Landwirt, der einen Grünlandbetrieb mit Biogasanlage und Mutterkuhherde auf der ostfriesischen Geest bewirtschaftet, Verfassungsbeschwerde gegen das Regelwerk eingereicht hat.

Bild zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Agrar-Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Agrar-Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe

Auf Grund der COVID-19-Pandemie kommt es zu Erleichterungen bei der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft (GAP). So wurde die Frist für Zahlungsanträge im Rahmen der GAP um einen Monat verlängert, vom 15. Mai bis zum 15. Juni 2020. Dadurch erhalten die Landwirte mehr Zeit, um ihre Anträge auf Direktzahlungen und Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums auszufüllen. Auch soll es zu weniger Vor-Ort-Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben kommen. Unter den aktuellen Umständen muss gewährleistet werden, dass der physische Kontakt zwischen den Landwirten und Inspektoren auf ein Minimum begrenzt wird. Der Verzicht auf Kontrollen wird auch den Verwaltungsaufwand verringern und unnötige Verzögerungen vermeiden.

Bild zu Die neue Düngeverordnung – Eine ausreichende Antwort auf die Nitratklage der EU?

Die neue Düngeverordnung – Eine ausreichende Antwort auf die Nitratklage der EU?

Auf den bestehenden rechtlichen Konflikt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der europäischen Kommission, über die zulässigen Nitratwerte auf landwirtschaftlichen Flächen, hat die Bundesregierung nun mit der Novellierung der Düngeverordnung (DüV) reagiert. - EuGH, Urteil vom 21. Juni 2018 – Rs. C-543/16; hierzu bereits: https://www.maslaton.de/news/Weitere-Verschaerfung-der-Duengeverordnung-steht-bevor--Angst-vor-einem-zweiten-Vertragsverletzungsverfahren-bewahrheitet-sich--n712 - Die neue, umstrittene DüV trat am 01. Mai 2020 in Kraft (BGBl. I Nr. 20 vom 30.04.2020 S. 846) und soll die EG-Nitratrichtlinie angemessen umsetzen. Der Bundesrat hatte dieser überwiegend auf Druck der Bundesregierung zugestimmt, um ein Zweitverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland beim EuGH zu verhindern, stellte jedoch in seiner offiziellen Erklärung fest, dass die DüV „eine Vielzahl fachlicher Unzulänglichkeiten“ beinhaltet.

Bild zu Weitere Verschärfung der Düngeverordnung steht bevor – Angst vor einem zweiten Vertragsverletzungsverfahren bewahrheitet sich

Weitere Verschärfung der Düngeverordnung steht bevor – Angst vor einem zweiten Vertragsverletzungsverfahren bewahrheitet sich

In die Situation der Rahmenbedingungen für Düngung kommt keine Ruhe. Einerseits steht hierzulande eine Verschärfung der Vorschriften bevor. Andererseits gehen diese Vorgaben Brüssel noch nicht weit genug. I. Neueste Entwicklung des Nitratstreits Hintergrund des Ganzen ist der Konflikt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission über die Nitratwerte auf landwirtschaftlichen Flächen, die v.a. über die DüngeVO geregelt werden. Bereits im Jahr 2016 wurde wegen Verletzung der Nitratrichtlinie gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission eingeleitet. Die Nitratrichtlinie hat zum Ziel, die Wasserqualität in Europa zu verbessern, in dem die Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwasser durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verhindert und der Einsatz landwirtschaftlicher Verfahren gefördert wird.