Tracking pixel News zu Windenergie · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Windenergie

Bild zu Freistaat im Kreuzzug gegen die Windenergie

Freistaat im Kreuzzug gegen die Windenergie

„Änderung im Sächsischen Straßengesetz“ Nachdem Bayern bereits mit Plänen zur Erhöhung der Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung vorpreschte (siehe unser Newsletter vom 28.06.2013, abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/2013), verschärft nun auch der Freistaat Sachsen abermals seine Gangart im Kreuzzug gegen die Windenergie. Unter dem Vorwand einer Verringerung von Gefahren im Zusammenhang mit Windenergieanlagen an Staats- und Kreisstraßen, sollen nach dem derzeit vorliegenden Entwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes Windenergieanlagen grundsätzlich einen Abstand von 150 m zum Fahrbahnrand einhalten. Soweit die Anlagen eine größere Gesamthöhe als 150 m aufweisen, muss der Abstand mindestens der Gesamthöhe entsprechen.

Bild zu Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge und Teilfortschreibung 2005 unwirksam

Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge und Teilfortschreibung 2005 unwirksam

„Ausfertigungsfehler und grobe Abwägungsmängel“Mit Urteil vom 12.02.2014 hat das VG Chemnitz der Klage einer bauwilligen Windenergieanlagenbetreiberin auf Verpflichtung der Genehmigungsbehörde zum Erlass eines Genehmigungsbescheids stattgeben und inzident erneut den aus dem Jahre 2002 stammenden und schon einmal aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers für unwirksam erklärten Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge und dessen Teilfortschreibung der Plansätze Windenergie 2005 für unwirksam erachtet.

Bild zu Enteignung zugunsten von Erneuerbaren-Projekten

Enteignung zugunsten von Erneuerbaren-Projekten

Nicht gleich die Flinte ins Korn werfen62 Prozent der Bundesbürger befürworten die Energiewende – nur kaum jemand möchte sie vor der eigenen Haustür haben. Dies bekommen potenzielle Anlagenbetreiber im Planungsstadium ihrer Erzeugungsanlage nicht selten dadurch zu spüren, dass ihnen die notwendigen Grundstücksrechte für Kabel und Wege verweigert werden. Das Thüringer Oberlandesgericht hat nun erstmals die Voraussetzungen einer Enteignung unter energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten konkretisiert.

Bild zu Pressekonferenz zu Mindestabständen von Windenergieanlagen

Pressekonferenz zu Mindestabständen von Windenergieanlagen

Am Freitag den 11. April präsentierte die bayerische Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen im Rahmen einer Pressekonferenz in München ein Rechtsgutachten unseres Hauses zu den geplanten Mindestabständen von Windenergieanlagen, welche durch die im Entwurf befindliche Länderöffnungsklausel ermöglicht werden sollen. Das Rechtsgutachten untersucht detailliert den Konflikt zwischen der im BauGB verankerten Privilegierung der Windenergie und landesgesetzlichen Mindestabständen zu Wohnbebauung (10H-Regelung). Des Weiteren wird die von Bayern geplante Stichtagsregelung mit Blick auf ihre verfassungsrechtlich problematische Rückwirkung hin überprüft.

Bild zu Konflikt von Windenergiebetreibern mit DFS und BAF erreicht landespolitische Ebene

Konflikt von Windenergiebetreibern mit DFS und BAF erreicht landespolitische Ebene

Seit Jahren wird der Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland verzögert. So scheitern die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen z.B. oftmals daran, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Deutsche Flugsicherung (DFS), die in Genehmigungsverfahren zu beteiligen sind, immer wieder mit der gleichen Argumentation behaupten, durch geplante Windenergievorhaben werden Funknavigationsanlagen gestört.

Bild zu DFS mit dem Rücken an der Wand

DFS mit dem Rücken an der Wand

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) gerät immer mehr unter Druck. Denn die starre Haltung der DFS zu Windkraftanlagen wird momentan nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht erschüttert. Die Flugsicherung behauptet in ihren Stellungnahmen immer wieder mit der gleichen Argumentation, dass durch geplante Windenergievorhaben Funknavigationsanlagen gestört werden. So geht die DFS ohne jede weitere Begründung lediglich behauptungsweise von bestimmten Grenzwerten, pauschalen Abzugswerten und der Überschreitung eines verbleibenden Störbetrages durch geplante Windvorhaben aus. Weitere Einzelheiten, die die Nachvollziehbarkeit der Behauptungen und Prämissen der DFS überhaupt erst ermöglichen würden, finden sich in ihren Stellungnahmen jeweils nicht.