
Übertragungsnetzbetreiber setzen vorerst Abwicklung der EEG-Umlage für Eigenversorger aus
Seit dem in Kraft treten des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) am 01.08.2014 wird grundsätzlich auch die Eigenversorgung mit Strom aus Neuanlagen gemäß § 61 Abs. 1 EEG 2014 – zumindest anteilig – mit der EEG-Umlage belastet. Ausführlicher dazu berichteten wir bereits im Newsletter vom 27.06.2014. Die unterjährige Abwicklung der EEG-Umlage auf den selbst erzeugten und verbrauchten Strom wird jedoch zunächst ausgesetzt. So melden es die vier Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer Informationsplattform: http://netztransparenz.de.