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Die EEG-Umlage ist für viele ein Dorn im Auge. So ist sie doch für die angeblich stark steigenden Kosten der erneuerbaren Energien verantwortlich und wird gerne als Beweis für eine nicht bezahlbare Energiewende missbraucht. „Dieser Unsinn wird durch stete Wiederholung nicht wahrer“, empört sich Prof. Martin Maslaton, Energierechtsexperte und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. „Der veröffentlichte Anstieg der EEG-Umlage auf 6,24 Cent/kWh, der ab dem 1. Januar 2014 von allen nicht befreiten Verbrauchern zu bezahlen ist, geht nur zu einem geringen Teil auf den Zubau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie (EE) zurück“, stellt Maslaton klar.
In diesem Jahr fand auf der MeLa 2013 das 1. BWE-Wind-Treffen des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern statt. In der Halle 4 der MeLa war ein großer Informationsstand als Treffpunkt von Landwirtschaft und Windbranche eingerichtet. Dort nutzten neben Herstellern, Projektentwicklern, Anlagenbetreibern und Banken auch wir die Gelegenheit, uns den Besuchern zu präsentieren. Mit unseren beiden Rechtsanwälten Frau Böhlmann-Balan und Herrn Dr. Richter informierten wir im Rahmen des Konferenzprogramms die Besucher über 4 Tage in Form von Vorträgen zu einem zivilrechtlichen Thema (der Grundstücksnutzungsverträge) sowie über die Rahmenbedingungen zum EEG.
Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm hat Rückgrat bewiesen und trotz des Widerstandes des Deutschen Wetterdienstes die Genehmigung für zwei Windenergieanlagen erteilt. Der Standort der Anlagen war innerhalb eines regionalplanerischen Vorranggebietes in ca. 10 km Entfernung zur Wetterradarstation Neuheilenbach geplant. Der DWD befürchtete angesichts des Standortes Beeinträchtigungen der Datenqualität seines Wetterradars und verweigerte eine Zustimmung zur Genehmigung. Im Rahmen der Aufstellung des Regionalplanes hatte der DWD hingegen keine Bedenken gegen die Ausweisung des Vorranggebietes vorgetragen.
Die EEG-Umlage ist für viele ein Dorn im Auge, so ist sie doch für die angeblich stark steigenden Kosten der Erneuerbaren Energien verantwortlich und wird gerne als Beweis für eine nicht bezahlbare Energiewende missbraucht. Wie viel teurer der Strom 2014 wird, erfahren die Verbraucher am 15. Oktober, wenn die vier verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2014 veröffentlichen. Nach Berechnungen des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) steigt der Strom von heute 5,27 Cent/kWh wohl auf 6,42 Cent/kWh, welcher dann ab dem 1. Januar 2014 von allen nicht befreiten Verbrauchern zu bezahlen ist.
Seit dem Jahr 2008 hat ein deutschlandweiter Anstieg von Neugründungen im Bereich der Energiegenossenschaften stattgefunden. Laut Deutschem Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. kommen jede Woche drei neue hinzu. Mittlerweile gibt es in ganz Deutschland schätzungsweise 650 Energiegenossenschaften, wovon allein im Jahr 2012 der Genossenschaftsverband circa 150 neue Energiegenossenschaften aufnahm. Diese entstehen vor allem im ländlichen Raum und engagieren sich verstärkt im Bereich der Photovoltaik sowie der Kraft-Wärme-Kopplung. Die Anlagen werden dabei meist gemeinsam mit kommunalen Ent...
VG Aachen sieht keine Radarstörung am NATO-Flugplatz Geilenkirchen durch geplante WindräderDas Verwaltungsgericht (VG) Aachen hat mit seinem Urteil vom 24. Juli 2013 neue richtungsweisende Maßstäbe im andauernden Konflikt zwischen Luftsicherungsradar und Windenergienutzung gesetzt.Das Gericht hatte über die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung eines Vorbescheides hinsichtlich der luftverkehrsrechtlichen Zulässigkeit zweier Windenergieanlagen zu entscheiden. Die Wehrbereichsverwaltung beziehungsweise – nach einer Zuständigkeitsänderung – das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr hatte eine Störung des Luftsicherungsradars des gut elf Kilometer entfernten NATO-Flughafens Geilenkirchen-Teveren befürchtet und deshalb die luftverkehrsrechtliche Zustimmung nach § 14 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) versagt und aus demselben Grund ein materielles Bauverbot nach § 18 a LuftVG ausgesprochen.
Probleme Windenergie und Luftverkehr lösbarStichworte: Luftverkehr, Radar, Funkfeuer, An/Abflugverfahren; Sichtflugregeln Nach einer mehrstündigen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Aachen das Thema Windenergie und Luftverkehr erneut entscheidend vorwärts gebracht und dementsprechend zu Gunsten der Windenergie entschieden.Die Bundeswehr hatte eine immissionsschutzrechtliche Voranfrage für zwei Windenergieanlagen nach § 18a) LuftVG negativ verbeschieden, da das Radar und damit der Flugbetrieb - Radarführungsverfahren - gestört werden könnten.
„Sachsen untermauert sein Image als Windkraftgegner“Am 12.Juli 2013 hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie das Sächsische Staatsministerium des Inneren den gemeinsamen „Erlass über Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie“ veröffentlicht. Nach Auffassung der Staatsregierung führt die Errichtung und der Betrieb von WEA zu solch erheblichen Immissionen und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, dass damit unüberbrückbare Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung entstünden.
BNetzA legt Bericht zur Versorgung im Winter 2012/13 vorDie Bundesnetzagentur (kurz: BNetzA) veröffentlichte am 20.06.2013 den Bericht zur Versorgung mit Strom und Gas im Winter 2012/13. Sinn und Zweck dieses Bericht ist es, operative und gesetzliche Handlungsempfehlungen zu formulieren, um gerade in den energieintensiven Wintermonaten die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Nachdem es im Winter 2011/12 noch mehrere kritische Belastungssituationen gegeben habe, so der Bericht, war der zurückliegende Winter weniger angespannt. In der Presseerklärung der BNetzA vom 28.06.2013 wird dennoch darauf hingewiesen, dass auch weiterhin der Netzausbau das Gebot der Stunde sei, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.