
Bereitstellung von Eigentümerdaten
Mit Urteil vom 25.11.2014 hat das Verwaltungsgericht Hannover in Folge der Klage eines Projektentwicklers der Windenergiebranche das zuständige Katasteramt verurteilt, diesem Projektentwickler die begehrten Eigentumsangaben zu den in seinem Antrag bezeichneten Flächen bereitzustellen (Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 25.11.2014, Az.: 4 A 6492/13). In den Entscheidungsgründen hat das Verwaltungsgericht Hannover unter anderem Folgendes expressis verbis ausgeführt: „Der Anspruch der Klägerin ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NVermG.1 Danach werden Eigentumsangaben bereitgestellt an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs, soweit ein berechtigtes Interesse dargelegt wird.