Tracking pixel News zu Raumordnungsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Raumordnungsrecht

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Spiel mit Licht und Schatten

Stellungnahme zum MELUR-Gutachten vom 01.06.2014 „Flugsicherheitsanalyse der Wechselwirkungen von Windenergieanlagen und Funknavigationshilfen DVOR/VOR der Deutschen Flugsicherung GmbH“ Am 04.06.2014 veröffentlichte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten (MELUR-Gutachten). Im Rahmen dieses Gutachtens wurden durch die Verfasser sowohl die fachtechnische Bewertungsmethodik der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) für Auswirkungen von Windenergieanlagen auf VOR/DVOR-Anlagen, als auch deren rechtlichen Komponente im Rahmen des § 18 a LuftVG für Genehmigungsverfahren geprüft.

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Höchste Sorgfalt ist geboten

Will die Gemeinde den Windenergieausbau über ihren Flächenutzungsplan steuern, steht sie vor großen Herausforderungen. Die Zuweisung von Anlagenstandorten muss sauber begründet sein, sonst wird die ganze Planung vor Gericht „kassiert“. Vielfach stehen Gemeinden vor der Frage, ob sie sich im Bereich der Windenergienutzung steuernd betätigen und auf der Ebene der Flächennutzungsplanung bestimmte Flächen innerhalb ihres Hoheitsgebietes der Windenergienutzung zur Verfügung stellen und Windkraftanlagen damit an anderer Stelle ausschließen.

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Entwurf des RROP Vorpommern

Regionalverband plant „Einheimischen-Modell“ Der Regionale Planungsverband Vorpommern überarbeitet derzeit sein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP), aktuell liegt der Entwurf des RROP noch öffentlich aus. Dieser Entwurf sieht unter anderem die Ausweisung von 26 neuen Eignungsgebieten für Windenergieanlagen vor. Der Regionale Planungsverband Vorpommern beabsichtigt jedoch, in den vorgesehenen Eignungsgebieten ausschließlich Windenergieanlagen mit wirtschaftlicher Beteiligungsmöglichkeit für Bürger und Gemeinden zuzulassen: Windenergieanlagenbetreiber müssen demnach mindestens 20% der Eigentumsanteile an der jeweiligen Projektgesellschaft allen Personen zum Kauf anbieten, die im Umkreis von 4,5km um die Windenergieanlage ihren Erstwohnsitz angemeldet haben!

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Freistaat im Kreuzzug gegen die Windenergie

„Änderung im Sächsischen Straßengesetz“ Nachdem Bayern bereits mit Plänen zur Erhöhung der Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung vorpreschte (siehe unser Newsletter vom 28.06.2013, abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/2013), verschärft nun auch der Freistaat Sachsen abermals seine Gangart im Kreuzzug gegen die Windenergie. Unter dem Vorwand einer Verringerung von Gefahren im Zusammenhang mit Windenergieanlagen an Staats- und Kreisstraßen, sollen nach dem derzeit vorliegenden Entwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes Windenergieanlagen grundsätzlich einen Abstand von 150 m zum Fahrbahnrand einhalten. Soweit die Anlagen eine größere Gesamthöhe als 150 m aufweisen, muss der Abstand mindestens der Gesamthöhe entsprechen.

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Abgebaggert und verheizt: Was kostet uns die Braunkohle?

Braunkohle ist Deutschlands wichtigster Energieträger, trotz milliardenschwerer Förderung der erneuerbaren Energien. Derzeit wird mit ihr soviel Strom produziert wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Gerade Ostdeutschland setzt auf den fossilen Brennstoff. Tagebaue in Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sollen erweitert werden, Ortschaften und ihre Bewohner müssen weichen. Sehen Sie hierzu den Beitrag im MDR "Fakt ist…!" mit Prof. Dr. Martin Maslaton als Gast im Studio. http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/a-z/video194532_zc-ea9f5e14_zs-dea15b49.html

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Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge und Teilfortschreibung 2005 unwirksam

„Ausfertigungsfehler und grobe Abwägungsmängel“Mit Urteil vom 12.02.2014 hat das VG Chemnitz der Klage einer bauwilligen Windenergieanlagenbetreiberin auf Verpflichtung der Genehmigungsbehörde zum Erlass eines Genehmigungsbescheids stattgeben und inzident erneut den aus dem Jahre 2002 stammenden und schon einmal aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers für unwirksam erklärten Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge und dessen Teilfortschreibung der Plansätze Windenergie 2005 für unwirksam erachtet.

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Pressekonferenz zu Mindestabständen von Windenergieanlagen

Am Freitag den 11. April präsentierte die bayerische Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen im Rahmen einer Pressekonferenz in München ein Rechtsgutachten unseres Hauses zu den geplanten Mindestabständen von Windenergieanlagen, welche durch die im Entwurf befindliche Länderöffnungsklausel ermöglicht werden sollen. Das Rechtsgutachten untersucht detailliert den Konflikt zwischen der im BauGB verankerten Privilegierung der Windenergie und landesgesetzlichen Mindestabständen zu Wohnbebauung (10H-Regelung). Des Weiteren wird die von Bayern geplante Stichtagsregelung mit Blick auf ihre verfassungsrechtlich problematische Rückwirkung hin überprüft.

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Konflikt von Windenergiebetreibern mit DFS und BAF erreicht landespolitische Ebene

Seit Jahren wird der Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland verzögert. So scheitern die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen z.B. oftmals daran, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Deutsche Flugsicherung (DFS), die in Genehmigungsverfahren zu beteiligen sind, immer wieder mit der gleichen Argumentation behaupten, durch geplante Windenergievorhaben werden Funknavigationsanlagen gestört.