
Photovoltaik - Regionalplan Chemnitz beschlossen
Der Planungsverband verkennt § 2 EEG und hindert den Ausbau der Erneuerbaren in Sachsen. Der Anteil an Flächen für Freiflächen-PV ist zu gering.
Der Planungsverband verkennt § 2 EEG und hindert den Ausbau der Erneuerbaren in Sachsen. Der Anteil an Flächen für Freiflächen-PV ist zu gering.
Bundesverwaltungsgericht spricht Umweltvereinigungen eine Klagebefugnis gegen Zielabweichungen eines Regionalplans zu und verstärkt dadurch die Planungsunsicherheit für Projektierer:innen.
Wegen formeller Fehler wurde der Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge insoweit für unwirksam erklärt, als das Kapitel 5.1.1 Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweist. Die Entscheidungsgründe wurden noch nicht veröffentlicht.
Die Raumordnungsnovelle ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Einige wichtige Änderungen kommen damit bereits ab heute zur Anwendung – unter anderem § 6 WindBG n.F.
Die Novelle des Raumordnungsgesetzes will Verfahren für Windenergieanlagen an Land und auf See, für Stromnetze und PV-Freiflächenanlagen beschleunigen. Die wichtigsten Änderungen und ihre Bedeutung im Überblick:
Ein weiteres Gesetz soll die energiepolitische Lage entschärfen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen: Autobahnen, Schienenwege und Tagebaufolgeflächen sind im Fokus.
Brandenburg regelt die Regionalplanung zugunsten der Windenergie neu. Eine Abkehr von der bisherigen Ausschlussplanung bedeutet das Ende des Stillstands. Projektierer:innen müssen jetzt handeln.
Ein Vorbescheidsantrag darf auf einzelne Rechtsfragen beschränkt werden. Wir informieren und beraten in einer Online-Veranstaltung am 01. Juli 2022, was zu beachten ist.
„Die Büchse der Pandora ist geöffnet“ liest man aktuell in der TopAgrar (Beitrag vom 15.12.2021) zum zweiten Entwurf des LROP. Hintergrund: Die Unzulässigkeit von Photovoltaik-Anlagen in Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft wird gestrichen. Die vehemente Kritik ist unberechtigt. Beitrag: Durch LROP fallen Agrarflächen Photovoltaikprojektierer:innen zum OpferDie TopAgrar veröffentlichte zuletzt nahezu wortgenau eine Pressemitteilung des Landvolk e. V.. Der Landvolk e. V. kritisiert dort den zweiten Entwurf des LROP Niedersachsen, da dieser Vorbehaltsgebiete für landwirtschaftlich genutzte Flächen für Photovoltaik zugänglich mache. Die Flächen würden dadurch zum Objekt für Profitinteressen. Eine journalistische Einordnung dieser Mitteilung im Beitrag der TopAgrar erfolgte leider nicht. Dies kann indes nicht unkommentiert bleiben, denn durch die Pressemitteilung entsteht zu unrecht der nachhaltige Eindruck, der Gesetzgeber in Niedersachsen lege rechtsverbindlich Vorranggebiete für Photovoltaikanlagen in Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft fest.
Das VG Gera urteilte, dass die Anforderungen an die Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten mit Ausschlusswirkung i.S.d. § 35 Ab. 3 S. 3 BauGB nicht eingehalten würden. Der Teilregionalplan Wind schaffe für die Windenergienutzung im Plangebiet nicht in substantieller Weise Raum. Die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sieht sich in ihrer Meinung bestätigt und rät Projektierer:innen, schnellstmöglich Genehmigungen bzw. Vorbescheide zu beantragen. Hintergrund Gegenstand des Verfahrens war die Klage einer Betreiberin von Windenergieanlagen (WEA) auf Erteilung einer Genehmigung zum Bau und Betrieb einer WEA. Der Landkreis Greiz und das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz versagten die Erteilung der Genehmigung – dem Vorhaben stehe der im Dezember 2020 in Kraft getretene 'Sachliche Teilplan Windenergie 2020‘ entgegen.