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Windenergie – Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge zum Teil unwirksam

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Wegen formeller Fehler wurde der Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge insoweit für unwirksam erklärt, als das Kapitel 5.1.1 Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweist. Die Entscheidungsgründe wurden noch nicht veröffentlicht.

Das Sächsische Oberverwaltungsgerichts hat mit Normenkontrollurteil vom 11. Mai 2023 (1 C 72/20) den Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge insoweit für unwirksam erklärt, als das Kapitel 5.1.1 Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweist.

Laut der Pressemitteilung des OVG Bautzen führten insbesondere die verfahrensfehlerhafte Bekanntmachung des geplanten Regionalplans zu dessen formeller Unwirksamkeit. Für den Planungsraum – bestehend aus den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie der Stadt Dresden – laufen damit viele Jahre der Planung ins Leere. Das Gericht verweist in seiner Pressemitteilung darauf, dass der plan verfahrensfehlerhaft zustande gekommen sei. Konkret entsprach die Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen, womit dem Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge nur die Nichtzulassungsbeschwerde bleibt.