Tracking pixel News zu Luftverkehrsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Luftverkehrsrecht

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Windenergie und Wetterradar – VG Schwerin hält Abschaltauflagen für zulässig

Im Rahmen eines Streitverfahrens über die Vereinbarkeit von Windenergienutzung und Wetterradarbelange hat das Verwaltungsgericht Schwerin mit Beschluss vom 23. Mai 2017 (7 B 1439/16 SN) erstmalig über die Rechtmäßigkeit einer Abschaltauflage zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entschieden und klargestellt, dass einer solchen Auflage grundsätzlich keine Bedenken entgegenstehen. Die Bundesrepublik Deutschland als Trägerin des Deutschen Wetterdienstes (DWD) wandte sich im Eilrechtsverfahren gegen eine erteilte Genehmigung zum Repowering mehrerer Windenergieanlagen.

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Ein untauglicher Versuch - Drohnen-Verordnung überfordert Akteure

(BS/Prof. Dr. Martin Maslaton*) Die neue Drohnen-Verordnung zeigt, dass der Gesetzgeber nicht erkannt hat, dass er hier ein künftiges Massenphänomen regulieren muss. Mit den auf sie zukommenden Einzelgenehmigungen werden die Behörden stark überfordert sein. Aktuelle Beispiele für den Einsatz ziviler Drohnen finden sich in fast allen wirtschaftlichen Branchen: Mit professionellen Drohnen ist es möglich, im Hoch- und Tiefbau dreidimensional und in höchster Genauigkeit Baustellen zu kon­trollieren und zu planen. Für die Logistik können Drohnen ein Verkehrswege entlastendes Beschleunigungsinstrument sein. Außerdem schaffen sie neue Ansätze für Überwachungsaufgaben, in der Landwirtschaft ermöglichen sie etwa die Kon­trolle von ökologischen Abständen und im Vermessungswesen beschleunigen sie besonders die Aufnahmen großer Flächen. Damit ist nur ein kleiner Teil der professionellen Anwendungen beschrieben.

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VG Trier hält Gutachten der FH Aachen zu Turbulenzabständen für „fachlich entwertet“ und „fachlich zweifelhaft“

Das Verwaltungsgericht Trier hat ein wichtiges Urteil zum Verhältnis Bauleitplanung im Konflikt mit flugbetrieblichen Interessen gefällt (Urt. v. 11.04.2017 – 1 K 4887/16.TR) und in diesem Zusammenhang auch deutliche Worte zu dem für die Windenergieprojektierung ungünstigen Gutachten der FH Aachen zu Turbulenzabständen (vgl. Newsletter vom 22.02.2016: „Achtung neuer Wirbel um Windenergieanlagen in Platzrundennähe“). Im Kern ging es um die Klage einer Gemeinde, die sich durch die Erweiterung des Flugbetriebs eines genehmigten Segelflugplatzes in ihren Planungsabsichten zur Steuerung der Windenergienutzung beeinträchtigt sah, weil mit der Betriebserweiterung eine deutliche Ausweitung, der sog. „Hindernisfreiflächen“ einhergeht, die ihrerseits limitierend auf die Möglichkeit zur Errichtung von Windenergieanlagen wirken.

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NEUAUFLAGE. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung

Ab sofort die 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung, Martin Maslaton (Hrsg.) Aus der anwaltlichen Praxis heraus entstanden, vereint diese Gesetzessammlung die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das EER ist eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für alle Branchenteilnehmer in diesem dynamischen Rechtsgebiet. Die integrierte Griffl eiste, Querverweise und ein umfangreiches Sachwortregister ermöglichen einen schnellen Einstieg und erleichtern so die tägliche Arbeit. Seit der letzten Auflage der EER-Geset...

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Verschärfung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 7 LuftSiG

Obwohl sich Deutschland aktuell einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegenübersieht, sind am 03.03.2017 neue, teilweise verfassungsrechtlich zweifelhafte Vorgaben für Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz in Kraft getreten, die insbesondere auch für Piloten gelten. Zwar waren schon bisher die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für eine solche „ZÜP“ sehr hoch, so dürfen nach der Rechtsprechung nicht einmal geringe Zweifel daran bestehen, dass ein Pilot „die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten jederzeit in vollem Umfang zu erfüllen.“ Nun hat der Gesetzgeber mit der Änderung des LuftSiG in § 7 einen neuen Absatz 1a und dort eine rudimentäre gesetzliche Definition der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit bzw. Regelvermutungen eingefügt, die teilweise bereits in der Luftpersonenverordnung enthalten waren, aber nun in weiten Teilen ergänzt und dabei erheblich verschärft wurden.

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Neue Hindernisse für die Drohnenwirtschaft?

Eine aktuelle Entscheidung des Högsta förvaltningsdomstolen, also dem obersten Verwaltungsgericht in Schweden vom 21.10.2016 sorgt in der Branche für Aufregung.  Nach Auffassung des Gerichts seien mit Kameras ausgestattete Drohnen rechtlich mit Überwachungskameras gleichzusetzen. Danach seien für den Betrieb von Drohnen mit Kameras die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten wie für den Einsatz und Betrieb von Überwachungskameras. Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass für den Einsatz und den Betrieb solcher „Kamera-Drohnen“ spezielle Genehmigungen benötigt werden.

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Warum wir neue Regeln für Drohnen brauchen

Als „Neuland“ hat die Bundeskanzlerin vor einiger Zeit das Internet bezeichnet und damit einigen Unmut und Spott hervorgerufen. Beim Thema Drohnen würde ihr das nicht passieren: Im Gegenteil, sie würde mit der Bezeichnung als „Neuland“ einen Volltreffer landen. Denn bis vor wenigen Jahren nutzten nur Militärs die ferngesteuerten oder autonomen „unbemannten Luftfahrsysteme“, sei es zur Aufklärung oder als fliegende Waffen. Im zivilen Bereich gab es keine nennenswerten Anwendungen. Folglich bestand kein Regelungsbedarf. Das hat sich gründlich geändert. Zivile Bundesbehörden sehen Einsatzmöglichkeiten für Drohnen bei der Brandherderkennung, Vermisstensuche und ganz allgemein bei Aufgaben der (Luft-)Aufklärung. Diskutiert wird über den Einsatz von Drohnen bei Demonstrationen und Großveranstaltungen. Die gewerbliche Luftbildfotografie mit den Fluggeräten ist weit verbreitet. Amazon und die französische GeoPost testen Drohnen für die Paketzustellung, und die DHL hat schon im Jahr 2014 mit ihrem „Paketcopter“ Sendungen auf die Insel Juist geliefert.

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Am 06. - 07.09.2016 in Leipzig Seminar "Recht neue Windenergie"

Anmeldeformular herunterladen VeranstaltungsinhaltAuch 2016 wollen wir wieder aktuelle Brennpunkte aus unserer täglichen Beratungspraxis aufgreifen und mit Ihnen diskutieren, unter anderem aus den Bereichen EEG 2017, Luftverkehr, Wetterradar, Regionalplanung und UVP. In diesem Jahr wird zudem aus aktuellem Anlass die Umsetzung der Ausschreibung für WEA im Fokus der Veranstaltung stehen. Ziel der Veranstaltung ist es, Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, die Weiterentwicklung des Fördersystems der erneuerbaren Energien in der Zukunft und natürlich über die aktuelle Rechtsprechung zu verschaffen. Dabei steht die praxis- und ergebnisorientierte Lösung von Herausforderungen bei der Umsetzung von Windenergieprojekten im Vordergrund. Erarbeiten Sie sich hierzu in diesem Seminar umfassendes Wissen anhand von zahlreichen Fallbeispielen, aktuellen Urteilen und praxisbezogenen Lösungsansätzen und profi tieren Sie von der langjährigen Erfahrung Ihrer Referenten.