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News zu Energiewirtschaftsrecht

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Bald auch ausländischer Solarstrom nach EEG förderfähig

Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Referentenentwurf für Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien  Anfang März veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium ein erstes Eckpunktepapier zur Öffnung der PV-Pilotfreiflächenausschreibung für EU-Mitgliedstaaten (wir berichteten mit Newsletter vom 31.03.2016). Seit gestern liegt nunmehr der erste offizielle, aber innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmte Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur sog. "Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien“ (kurz: Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung bzw. GEEV) vor. 

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Systemstabilitätsverordnung: Nachrüstfrist läuft demnächst aus!

Zum 14.03.2015 ist die geänderte Systemstabilitätsverordnung (kurz: SysStabV) in Kraft getreten, nach der nunmehr auch Betreiber von Bestandsanlagen zur Erzeugung von Strom aus Windenergie, Wasserkraft, Biomasse und Biogas sowie Kraft-Wärme-Kopplung zur Nachrüstung ihrer Frequenzschutzeinrichtungen verpflichtet sind, um eine Gefährdung der Systemstabilität bei auftretenden Über- oder Unterfrequenzen im Stromnetz zu vermeiden.  Die betroffenen Betreiber wurden durch die jeweiligen Verteilnetzbetrieber mittels sog. Nachrüstaufforderung über ihre Pflicht zur Nachrüstung unterrichtet. Ab Zugang der Nachrüstaufforderung hat der jeweilige Anlagenbetreiber grundsätzlich 12 Monate Zeit, die Frequenzschutzeinrichtung seiner Anlage entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers nachzurüsten und dies dem Netzbetreiber mitzuteilen.

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Urteile - Energiewirtschaft

TABUZONEN Sichere Abgrenzung Waldflächen stehen einer Ausweisung als Konzentrationsflächen für Windenergienutzung in einem Flächennutzungsplan nicht entgegen. (OVG Münster vom 22. September 2015 – AZ 10 D 82/13.NE) Der Antragsteller begehrte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für mehrere Windenergieanlagen außerhalb der im Teilflächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszonen. Er trug vor, dass die Einstufung von Waldgebieten als „harte“ Tabuzonen fehlerhaft erfolgte. Waldflächen müssten grundsätzlich auf die Geeignetheit als Standort für die Windenergie untersucht und dürften nicht von vornherein als harte Tabuzone charakterisiert werden. Das OVG folgte der Rechtsauffassung des Antragstellers. Es führte aus, dass die technische Entwicklung inzwischen die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in Wäldern grundsätzlich ermögliche. Demnach seien Waldflächen keine harten Tabuzonen mehr.

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Der Anfang vom Ende des EE-Ausbaus? – Referentenentwurf zum EEG 2016 veröffentlicht

Mit mehreren Monaten Verspätung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 14.04.2016 den ersten offiziellen Referentenentwurf zum EEG 2016 vorgelegt sowie die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Das BMWi weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass der Entwurf noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt sei.  Die erneute Novelle des EEG dient primär dazu, den bereits mit dem EEG 2014 eingeschlagenen Weg der Bundesregierung zur künftigen Förderung der erneuerbaren Energien im Wege von Ausschreibungen fortzusetzen. Der Referentenentwurf greift dabei im Wesentlichen die zuvor in den veröffentlichten Eckpunktepapieren des Bundeswirtschaftsministeriums herausgearbeiteten Kernpunkten (wir berichteten mit Newsletter vom 03.08.2015 und 30.11.2015) auf: 

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Bundesnetzagentur gibt Ergebnisse der 4. Ausschreibungsrunde bekannt – Förderniveau sinkt erneut

Am 11.04.2016 hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der 4. Ausschreibungsrunde, für die bis zum 01.04.2016 die Gebote abgegeben werden konnten, veröffentlicht. Bezuschlagt wurde insgesamt eine installierte Leistung von 128,21 MW. Das Zuschlagsniveau sank erneut erheblich: Im mengengewichteten Durchschnitt liegt der Zuschlagswert aller bezuschlagten Gebote bei 7,41 ct/kWh und damit noch einmal deutlich unterhalb des in der vorangegangenen Ausschreibungsrunde erzielten Einheitspreises von 8,00 ct/kWh. Das niedrigste bezuschlagte Gebot lag sogar bei 6,94 ct/kWh.

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Öffnung der PV-Pilotfreiflächenausschreibung für EU-Mitgliedstaaten - Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht erste Eckpunkte

Künftig soll das deutsche Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG) in begrenztem Umfang auch für in EU-Mitgliedstaaten errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen zugänglich sein. Dazu sollen die Ausschreibungen ab 2017 im Umfang von 5 % der jährlich zu installierenden Leistung für Anlagen im EU-Ausland geöffnet werden. Die anteilige Öffnung soll der Umsetzung der Vorgaben der EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien sowie der Sicherstellung der Europarechtskonformität des EEG dienen. Durch eine Pilot-Öffnung der Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen in den benachbarten EU-Mitgliedstaaten sollen noch in diesem Jahr erste Erfahrungen gesammelt werden. Die wesentlichen Eckpunkte für ein solches Konzept stellt das Bundeswirtschaftsministerium in einem entsprechenden Eckpunktepapier vor. 

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Bald wieder Vermarktung von „Grünstrom“ möglich?

BMWi legt Eckpunkte für regionale Grünstromkennzeichnung vor  Auf Grund des Doppelvermarktungsverbots ist seit der Streichung des sog. Grünstromprivilegs im Zuge der EEG-Novelle 2014 eine Vermarktung von Strom, der bereits durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) gefördert wird, gegenüber dem Stromkunden als „Grünstrom“ nicht mehr möglich. Dies soll sich künftig ändern. Das Bundeswirtschaftsministerium (kurz: BMWi) veröffentlichte am 11.03.2016 erste Eckpunkte für eine regionale Grünstromkennzeichnung und stellt damit ein Modell vor, welches bei der Vermarktung die Ausweisung der „grünen“ Eigenschaft von Strom aus Erneuerbaren Energien-Anlagen, der an Stromkunden in der Region geliefert wird, ermöglichen soll. Von einer regionalen Grünstromkennzeichnung erhofft sich das BMWi eine Steigerung der Akzeptanz der Energiewende vor Ort; Stromverbraucher sollen sich besser mit den Erneuerbaren-Energien-Anlagen in ihrer Region identifizieren können.

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BAFA informiert zum KWKG 2016

Zum 01.01.2016 ist das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (nachfolgend: KWKG 2016) in Kraft getreten, welches seine Vorgängerfassung ablöste. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) hat nunmehr auf seiner Internetseite Informationen zu den gesetzlichen Neuregelungen veröffentlicht. Das KWKG 2016 gilt grundsätzlich für alle KWK-Anlagen, die ab dem 01.01.2016 in Dauerbetrieb genommen werden, sofern auf diese nicht die Übergangsbestimmungen des § 35 KWKG 2016 anwendbar sind, sowie für Wärme-/Kältespeicher und Wärme-/Kältenetze, deren Zulassungsantrag nach dem 31.12.2015 beim BAFA eingegangen ist.

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Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieanlagen?

Bundeswirtschaftsministerium schreibt Eckpunktepapier „EEG 2016“ fort Am 15.02.2016 wurde seitens des Bundeswirtschaftsministeriums ein neues Eckpunktepapier zur EEG-Novelle 2016 veröffentlicht, welches das bereits Ende November letzten Jahres erschienene Eckpunktepapier (wir berichteten mit Newsletter vom 30.11.2015) fortschreibt. Im Rahmen des neuen Eckpunktepapiers unterbreitet das Bundeswirtschaftsministerium nunmehr einen Vorschlag für eine etwaige Sonderregelung zu Gunsten von Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land. Hintergrund bildet die – auch gesetzlich in § 2 Abs. 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes niedergelegte – Prämisse, bei der Umstellung des Fördersystems für Erneuerbare Energien auf Ausschreibungen die bisherige Akteursvielfalt zu erhalten. Aufgrund des mit Ausschreibungen verbundenen Planungs- und Investitionsrisikos ist jedoch zu befürchten, dass gerade Bürgerenergiegesellschaften und kleinere Akteure dieses nicht stemmen und damit als wichtige Akteursgruppe wegfallen könnten.

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Achtung: Neuer Wirbel um Windenergieanlagen in Platzrundennähe

Windenergienutzung und Luftverkehr hatten in der jüngeren und älteren Vergangenheit bereits zahlreiche Konfliktpunkte auszutragen. Im neuen Jahr wartet nun die Seite der (Hobby-)Flieger mit einem neuen Thema auf: Ausweislich einer Untersuchung der FH Aachen im Auftrag des Luftsport-Landesverbandes Brandenburg soll eindeutig feststehen, dass Windenergieanlagen zu Platzrunden einen Abstand von mindestens 7 Rotordurchmessern (für Sportgeräte wie Gleitschirme und Drachen bis zu 12 Rotordurchmessern) einhalten sollten, um Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs infolge von Strömungseffekten und Wirbelschleppen auszuschließen. Obgleich das Gutachten erst am 14.12.2015 offiziell übergeben wurde, wusste man vom Baden-Württembergischen Luftsportverband bereits am 01.10.2015 über das zu erwartende Ergebnis zu berichten!