Tracking pixel News zu Biomasse · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Biomasse

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Beratungen über EEG 2016 vertagt

Das mit Spannung erwartete Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder am 12.05.2016 hat keine Einigung gebracht. Bund und Länder haben vereinbart, ihre Beratungen über die künftige Förderung erneuerbarer Energien am 31.05.2016 fortzusetzen. Der Diskussionsbedarf ist nach wie vor groß, wie sich bereits aus der Beschlussvorlage im Vorfeld der Beratungen ergab. Auch auf Landesebene besteht hinsichtlich einiger Positionen Uneinigkeit.  Damit ist der weitere Zeitplan der anstehenden Novellierung weiter unklar. Der ursprünglich für den Kabinettsbeschluss vorgesehene Termin am 25.05.2016 dürfte nun nicht mehr zu halten sein. 

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Beihilfecharakter des EEG durch Gericht der Europäischen Union bestätigt

Das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteil vom 10.05.2016 die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen den Beschluss der Europäischen Kommission, in dem diese zu der Feststellung gelangte, dass das zum 01.01.2012 novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (nachfolgend: EEG 2012) staatliche Beihilfen umfasse, abgewiesen.  Ausgangspunkt war eine Beschwerde des Bunds der Energieversorger gegenüber der Europäischen Kommission, im Rahmen derer dieser bestimmte Neuregelungen des EEG 2012 als mit dem europäischen Binnenmarkt unvereinbare Beihilfen rügte, woraufhin die Europäische Kommission Ende 2013 ein förmliches Prüfverfahren einleitete.

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Bald auch ausländischer Solarstrom nach EEG förderfähig

Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Referentenentwurf für Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien  Anfang März veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium ein erstes Eckpunktepapier zur Öffnung der PV-Pilotfreiflächenausschreibung für EU-Mitgliedstaaten (wir berichteten mit Newsletter vom 31.03.2016). Seit gestern liegt nunmehr der erste offizielle, aber innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmte Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur sog. "Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien“ (kurz: Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung bzw. GEEV) vor. 

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Systemstabilitätsverordnung: Nachrüstfrist läuft demnächst aus!

Zum 14.03.2015 ist die geänderte Systemstabilitätsverordnung (kurz: SysStabV) in Kraft getreten, nach der nunmehr auch Betreiber von Bestandsanlagen zur Erzeugung von Strom aus Windenergie, Wasserkraft, Biomasse und Biogas sowie Kraft-Wärme-Kopplung zur Nachrüstung ihrer Frequenzschutzeinrichtungen verpflichtet sind, um eine Gefährdung der Systemstabilität bei auftretenden Über- oder Unterfrequenzen im Stromnetz zu vermeiden.  Die betroffenen Betreiber wurden durch die jeweiligen Verteilnetzbetrieber mittels sog. Nachrüstaufforderung über ihre Pflicht zur Nachrüstung unterrichtet. Ab Zugang der Nachrüstaufforderung hat der jeweilige Anlagenbetreiber grundsätzlich 12 Monate Zeit, die Frequenzschutzeinrichtung seiner Anlage entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers nachzurüsten und dies dem Netzbetreiber mitzuteilen.

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Urteile - Energiewirtschaft

TABUZONEN Sichere Abgrenzung Waldflächen stehen einer Ausweisung als Konzentrationsflächen für Windenergienutzung in einem Flächennutzungsplan nicht entgegen. (OVG Münster vom 22. September 2015 – AZ 10 D 82/13.NE) Der Antragsteller begehrte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für mehrere Windenergieanlagen außerhalb der im Teilflächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszonen. Er trug vor, dass die Einstufung von Waldgebieten als „harte“ Tabuzonen fehlerhaft erfolgte. Waldflächen müssten grundsätzlich auf die Geeignetheit als Standort für die Windenergie untersucht und dürften nicht von vornherein als harte Tabuzone charakterisiert werden. Das OVG folgte der Rechtsauffassung des Antragstellers. Es führte aus, dass die technische Entwicklung inzwischen die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in Wäldern grundsätzlich ermögliche. Demnach seien Waldflächen keine harten Tabuzonen mehr.

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Der Anfang vom Ende des EE-Ausbaus? – Referentenentwurf zum EEG 2016 veröffentlicht

Mit mehreren Monaten Verspätung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 14.04.2016 den ersten offiziellen Referentenentwurf zum EEG 2016 vorgelegt sowie die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Das BMWi weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass der Entwurf noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt sei.  Die erneute Novelle des EEG dient primär dazu, den bereits mit dem EEG 2014 eingeschlagenen Weg der Bundesregierung zur künftigen Förderung der erneuerbaren Energien im Wege von Ausschreibungen fortzusetzen. Der Referentenentwurf greift dabei im Wesentlichen die zuvor in den veröffentlichten Eckpunktepapieren des Bundeswirtschaftsministeriums herausgearbeiteten Kernpunkten (wir berichteten mit Newsletter vom 03.08.2015 und 30.11.2015) auf: 

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Bald wieder Vermarktung von „Grünstrom“ möglich?

BMWi legt Eckpunkte für regionale Grünstromkennzeichnung vor  Auf Grund des Doppelvermarktungsverbots ist seit der Streichung des sog. Grünstromprivilegs im Zuge der EEG-Novelle 2014 eine Vermarktung von Strom, der bereits durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) gefördert wird, gegenüber dem Stromkunden als „Grünstrom“ nicht mehr möglich. Dies soll sich künftig ändern. Das Bundeswirtschaftsministerium (kurz: BMWi) veröffentlichte am 11.03.2016 erste Eckpunkte für eine regionale Grünstromkennzeichnung und stellt damit ein Modell vor, welches bei der Vermarktung die Ausweisung der „grünen“ Eigenschaft von Strom aus Erneuerbaren Energien-Anlagen, der an Stromkunden in der Region geliefert wird, ermöglichen soll. Von einer regionalen Grünstromkennzeichnung erhofft sich das BMWi eine Steigerung der Akzeptanz der Energiewende vor Ort; Stromverbraucher sollen sich besser mit den Erneuerbaren-Energien-Anlagen in ihrer Region identifizieren können.

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Schiedsspruch der Clearingstelle EEG zum Güllebonus

Nachweis des eingesetzten Gülleanteils am Input oder am Fermenterinhalt Die Clearingstelle EEG hat kürzlich einen Schiedsspruch (Az. 2015/38) zum sog. Güllebonus veröffentlicht, der sich mit der für alle betroffenen Anlagenbetreiber spannenden Frage befasst, auf welche Art und Weise überhaupt die Einhaltung des jederzeitigen Masseanteils von 30 % Gülle nachgewiesen werden kann und muss. Zu entscheiden war, ob der Anlagenbetreiber im konkreten Einzelfall für den in der Biogasanlage erzeugten Strom einen Anspruch auf den Güllebonus nach § 27 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. Anlage 2 Nr. VI.2.b EEG 2009 hat. Anlagenbetreiber, deren Biogasanlage dem Anwendungsbereich des EEG 2009 unterfällt (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2012), können einen Anspruch auf den sog. Güllebonus geltend machen, sofern der Strom aus nachwachsenden Rohstoffen oder Gülle gewonnen wird und der Anteil an Gülle jederzeit mindestens 30 Masseprozent beträgt. Im konkret zu entscheidenden Verfahren war zwischen den Parteien insbesondere streitig, ob der Gülleanteil an den zur Stromgewinnung eingesetzten Stoffen nachweislich jederzeit 30 Masseprozent betrug. Dabei war vor allem auch die Nachweismethode zu klären.

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Das Ziel lautet Eigenversorgung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat seit dem Jahr 2000 eine Vielzahl von Änderungen erfahren, zuletzt im Jahr 2014. Nunmehr steht eine neue Reform ins Haus. Diesmal vor allen Dingen mit dem Schwerpunkt der Ausschreibung. Diese aktuell anstehende Reform des EEG ist nicht zuletzt daraufhin zu hinterfragen, inwiefern sie Kommunen, Bürgern und regionale Unternehmen die Möglichkeit weiterhin einzuräumt, an der Energiewende mitzuwirken. Diese Mitwirkung setzt auf unternehmerischer Ebene regional und kommunal eine größtmögliche Akteursvielfalt voraus. Hinter diesem Begriff steht die Vorstellung, dass erneuerbare Energien vor allen Dingen dezentral erzeugt werden sollen. Der Aspekt der Akteursvielfalt setzt dabei sowohl auf eine Vielfalt in der Energieerzeugung wie auch in der Energievermarktung.

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Neue Beiträge in „Biogasanlagen im EEG”

Prof. Dr. Martin Maslaton/Dr. Manuela Herms/Dr. Christoph Richter „Biogasanlagen im EEG” Biogasanlagen im EEG mit Beiträgen von Dr. Herms „Der Inbetriebnahmebegriff im EEG“, Dr. Richter „Einspeisevergütung in Sonderfällen – Kleine Anlagen und Ausfallvergütung, § 37 und § 38 EEG 2014“ sowie „Begrenzung der förderfähigen Strommengen und Flexibilitätszuschlag“ und Prof. Dr. Maslaton „Einführung Biogas im EEG“ und „Eigenstrom – Privileg oder Pönale?“  4. Aufl., Deutsch, 2015.