Tracking pixel News zu Wasserrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Wasserrecht

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Der Populismus um die EEG-Umlage

Strom ist teuer, aber wer finanziert hier eigentlich wen? Deutschland ist bei der Umsetzung der Energiewende und der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen ein Vorbild für viele andere Staaten. Angesichts von mehr als 10.000 Toten auf den Philippinen durch einen Taifun nie dagewesenen Ausmaßes, muss man noch einmal betonen, dass die Energiewende aktiven Klimaschutz bedeutet, der Menschenleben rettet. Dessen ungeachtet geht es dennoch in den derzeitigen Koalitionsverhandlungen nur um „Geld“. Doch zur Sache: Mittlerweile erzeugen erneuerbare Energien mehr Strom als die neun noch am Netz verbliebenen Atomkraftwerke. Aktuell tragen sie mit 22 % zur Bruttostromerzeugung bei und liefern damit rund ein Viertel des Strommixes in Deutschland. 

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Das Märchen von der EEG-Umlage II

Die EEG-Umlage ist für viele ein Dorn im Auge. So ist sie doch für die angeblich stark steigenden Kosten der erneuerbaren Energien verantwortlich und wird gerne als Beweis für eine nicht bezahlbare Energiewende missbraucht. „Dieser Unsinn wird durch stete Wiederholung nicht wahrer“, empört sich Prof. Martin Maslaton, Energierechtsexperte und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. „Der veröffentlichte Anstieg der EEG-Umlage auf 6,24 Cent/kWh, der ab dem 1. Januar 2014 von allen nicht befreiten Verbrauchern zu bezahlen ist, geht nur zu einem geringen Teil auf den Zubau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie (EE) zurück“, stellt Maslaton klar.

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Das Märchen von der EEG-Umlage

Die EEG-Umlage ist für viele ein Dorn im Auge, so ist sie doch für die angeblich stark steigenden Kosten der Erneuerbaren Energien verantwortlich und wird gerne als Beweis für eine nicht bezahlbare Energiewende missbraucht. Wie viel teurer der Strom 2014 wird, erfahren die Verbraucher am 15. Oktober, wenn die vier verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2014 veröffentlichen. Nach Berechnungen des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) steigt der Strom von heute 5,27 Cent/kWh wohl auf 6,42 Cent/kWh, welcher dann ab dem 1. Januar 2014 von allen nicht befreiten Verbrauchern zu bezahlen ist.

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Neues Verlagsprogramm Juni 2013

Besuchen Sie unseren Verlag für alternatives Energierecht! Der Verlag für alternatives Energierecht veröffentlicht juristische Fachliteratur zum Thema Erneuerbare Energien und betreut Autoren, die Literatur zum Thema alternatives Energierecht verfassen. Wissenschaftliche Werke wie Dissertationen, Monographien u. ä., aber auch allgemeine Publikationen von Autoren, die sich mit naturverträglicher Energieerzeugung vertieft beschäftigen, werden von uns verlegt. Mit unserer neu herausgegebenen Gesetzessammlung, den Handbüchern und Nachschlagewerken sind Sie bestens über die neuesten Änderungen der ...

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Recht und Energiewirtschaft: Anlagenbetreiber dürfen Solarstrom-Einspeisung selbst messen

Ein Anlagenbetreiber, der Strom aus erneuerbaren Energien, etwa aus einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach, in ein Verteilnetz einspeist, darf die Messung der eingespeisten Strommenge selbst vornehmen. Diese dann an den Netzbetreiber in geeigneter Form zu übermittelnden Messdaten haben als Grundlage für die Berechnung der Einspeisevergütung zu dienen. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) vor kurzem entschieden.

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Bundesverwaltungsgericht erleichtert den Ausschluss von Nebenanlagen durch Bebauungsplan

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21.03.2013 den Ausschluss von Gebäuden als Nebenanlagen außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten bebaubaren Grundstücksflächen für wirksam erachtet.Der Revisionskläger errichtete auf einer im Bebauungsplan als nicht überbaubar festgesetzten Grundstücksfläche ohne Baugenehmigung ein Blockhaus als Nebengebäude eines Hotels zur Unterbringung von Gartengeräten und Spielzeug. Der Landkreis Wittmund versagte die nachträgliche Baugenehmigung und erlies eine Beseitigungsanordnung: Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1989 sei jedenfalls auf Grund anzuwendenden Planerhaltungsvorschriften des BauGB 1987 wirksam und dieser schließe auf Grundlage des § 14 Abs. 1 S. 3 BauNVO Nebengebäude außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche aus.

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OLG Naumburg ermöglicht Netzbetreibern risikoloses Prozessieren

Sehr geehrte Damen und Herren,nachdem wir Sie zuletzt im Newsletter „Der BGH entscheidet zum günstigsten Netzverknüpfungspunkt nach § 5 EEG 2009“ (abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/Der-BGH-entscheidet-zum-guenstigsten-Netzverknuepfungspunkt-nach--5-EEG-2009--n116) über die Rechtsprechung zum richtigen Netzverknüpfungspunkt informiert haben, wollen wir Ihnen in diesem Newsletter ein jüngst ergangenes Urteil des OLG Naumburg vorstellen, welches ebenfalls sehr kritisch zu begutachten ist.