Tracking pixel News zu Energiewirtschaftsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Energiewirtschaftsrecht

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Der Populismus um die EEG-Umlage

Strom ist teuer, aber wer finanziert hier eigentlich wen? Deutschland ist bei der Umsetzung der Energiewende und der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen ein Vorbild für viele andere Staaten. Angesichts von mehr als 10.000 Toten auf den Philippinen durch einen Taifun nie dagewesenen Ausmaßes, muss man noch einmal betonen, dass die Energiewende aktiven Klimaschutz bedeutet, der Menschenleben rettet. Dessen ungeachtet geht es dennoch in den derzeitigen Koalitionsverhandlungen nur um „Geld“. Doch zur Sache: Mittlerweile erzeugen erneuerbare Energien mehr Strom als die neun noch am Netz verbliebenen Atomkraftwerke. Aktuell tragen sie mit 22 % zur Bruttostromerzeugung bei und liefern damit rund ein Viertel des Strommixes in Deutschland. 

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Begriff der Abnahmestelle im Sinne des KWKG

Urteil des BGH v. 24.04.2013 – Az.: VIII ZR 88/12 Der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) hatte bereits Ende April im Rahmen des zitierten Urteils darüber zu entscheiden, wie der Begriff der Abnahmestelle im Sinne des § 9 Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (nachfolgend: KWKG) zu definieren ist. Zur Entscheidung stand eine städtische Straßenbeleuchtungsanlage mit ca. 10.000 Verbrauchsstellen sowie rund 480 Verknüpfungspunkten mit dem Netz der allgemeinen Versorgung und die Frage, ob es sich hierbei um entweder eine „Gesamtabnahmestelle“ handelt oder ob jeder Verknüpfungspunkt bzw. Verbrauchsstelle einzeln zu werten sei.

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Auswahlkriterien der Gas- und Stromkonzessionsvergabe bei Rekommunalisierung

Urteil des OVG Lüneburg vom 11.09.2013 – Az.: 10 ME 87/12 Das Oberverwaltungsgericht (kurz: OVG) Lüneburg hatte im Rahmen des zitierten Urteils über die Rechtmäßigkeit einer kommunalaufsichtsrechtlichen Beanstandungsverfügung und insbesondere darüber zu befinden, welche Abwägungskriterien eine Kommune bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen in welchem Umfang zu berücksichtigen hat. Die Gemeinde wollte im Rahmen einer Rekommunalisierung der Strom- und Gasnetze die Entscheidung über die Vergabe der Konzession vom kommunalen Einfluss auf die örtliche Energieversorgung abhängig machen und hatte hierfür im Rahmen des Konzessionsvergabeverfahrens eine Gewichtung von insgesamt 55 % vorgesehen. Die weiteren, auf § 1 Energiewirtschaftsgesetz (kurz: EnWG) beruhenden Kriterien wie die Versorgungssicherheit und effizienter Betrieb wurden lediglich mit 25 % für die Entscheidung gewichtet.

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Das Märchen von der EEG-Umlage II

Die EEG-Umlage ist für viele ein Dorn im Auge. So ist sie doch für die angeblich stark steigenden Kosten der erneuerbaren Energien verantwortlich und wird gerne als Beweis für eine nicht bezahlbare Energiewende missbraucht. „Dieser Unsinn wird durch stete Wiederholung nicht wahrer“, empört sich Prof. Martin Maslaton, Energierechtsexperte und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. „Der veröffentlichte Anstieg der EEG-Umlage auf 6,24 Cent/kWh, der ab dem 1. Januar 2014 von allen nicht befreiten Verbrauchern zu bezahlen ist, geht nur zu einem geringen Teil auf den Zubau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie (EE) zurück“, stellt Maslaton klar.

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Ab dem 01.01.2014 gilt für alle Biogasanlagen die Pflicht, zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen bereitzuhalten!

Wir möchten heute auf eine für Biogasanlagen besonders relevante Vorschrift des derzeit geltenden EEG 2012 hinweisen. Nach § 6 Abs. 4 Nr. 2 EEG müssen Biogasanlagen über zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen verfügen. Hält der jeweilige Anlagenbetreiber diese technischen Vorgaben nicht ein, so verringert sich der ihm dem Grunde nach zustehende Vergütungsanspruch für den Strom aus Biogasgemäß § 17 Abs. 1 EEG 2012 für die Dauer des Verstoßes auf „Null“. Damit riskieren Anlagenbetreiber, deren Anlagen nicht über die zusätzlichen Gasverbrauchseinrichtungen verfügen, zumindest zeitweise ihren gesetzlichen Vergütungsanspruch nach dem EEG, der sich auch durch eine spätere Nachrüstung nicht wieder herstellen lässt.

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1. BWE-Wind-Treffen des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern auf der MeLa 2013

In diesem Jahr fand auf der MeLa 2013 das 1. BWE-Wind-Treffen des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern statt. In der Halle 4 der MeLa war ein großer Informationsstand als Treffpunkt von Landwirtschaft und Windbranche eingerichtet. Dort nutzten neben Herstellern, Projektentwicklern, Anlagenbetreibern und Banken auch wir die Gelegenheit, uns den Besuchern zu präsentieren. Mit unseren beiden Rechtsanwälten Frau Böhlmann-Balan und Herrn Dr. Richter informierten wir im Rahmen des Konferenzprogramms die Besucher über 4 Tage in Form von Vorträgen zu einem zivilrechtlichen Thema (der Grundstücksnutzungsverträge) sowie über die Rahmenbedingungen zum EEG.

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Spitzenausgleich neu geregelt

Spitzenausgleich-Effizienzsystemeverordnung (SpaEfV) in Kraft getreten Am 05.08.2013 wurde die lange erwartete „Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemeverordnung – SpaEfV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.Mit dieser Verordnung haben sich die rechtlichen Voraussetzungen für die Entlastung durch den Spitzenausgleich gemäß § 55 EnergieStG und § 10 StromStG wesentlich geändert.

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Wetterradar - Genehmigungsbehörden zeigen Rückgrat

Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm hat Rückgrat bewiesen und trotz des Widerstandes des Deutschen Wetterdienstes die Genehmigung für zwei Windenergieanlagen erteilt. Der Standort der Anlagen war innerhalb eines regionalplanerischen Vorranggebietes in ca. 10 km Entfernung zur Wetterradarstation Neuheilenbach geplant. Der DWD befürchtete angesichts des Standortes Beeinträchtigungen der Datenqualität seines Wetterradars und verweigerte eine Zustimmung zur Genehmigung. Im Rahmen der Aufstellung des Regionalplanes hatte der DWD hingegen keine Bedenken gegen die Ausweisung des Vorranggebietes vorgetragen.