MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH heißt Sie herzlich Willkommen auf ihrer Internetpräsenz. Unsere Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Leipzig, München und Köln ist derzeit mit acht Rechtsanwälten und einem entsprechend großen wissenschaftlichen Mitarbeiterstab bundesweit tätig. Unsere in vielen Rechtsgebieten profilierten Anwälte bieten umfassende Rechtsberatung, unter anderem in den Bereichen Erneuerbare Energien (EEG), Gewerblicher Rechtsschutz und Luftverkehrsrecht. Wir laden Sie herzlich dazu ein, unsere Kanzlei „virtuell” zu besuchen.
Presse, Medien, News
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09.01.2012 – Vieles geklärt, aber neue Probleme
Einspeisegesetz: Ob Maisdeckel oder Wärmekonzept – mit dem neuen EEG 2012 ändert sich einiges für Biogasanlagenbetreiber. Professor Martin Maslaton sagt Ihnen, worauf Sie jetzt besonders achten müssen.
Ab 01.01.2012 gilt das neue EEG 2012. Ob Neu- oder Bestandsanlage, alle Betreiber sollten sich mit den Neuregelungen befassen. Das EEG 2009 gilt für Neuanlagen künftig nicht mehr. Trotzdem besteht es für Altanlagen in weiten Teilen weiter, bis auf die zahlreichen Ausnahmen, die die Übergangsvorschriften im neuen EEG festlegen. Beide Fassungen des EEGs gelten bis Ende 2031 nebeneinander. Dadurch wird die Rechtslage insgesamt unübersichtlich. -
03.01.2012 – ARAG SE: Dr. Matthias Maslaton in den Konzernvorstand berufen
Der Aufsichtsrat der ARAG SE hat einer neuen Führungsstruktur und Aufgabenverteilung innerhalb des Konzern-Leitungsgremiums zugestimmt. Danach wird das bisherige Ressort "Konzern International" aufgelöst. Seine Funktionen werden in sechs neu zugeschnittenen Ressorts übernommen.
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02.01.2012 – Das ist NEU! News-Blog MASLATON.de
Wir haben die Weihnachtszeit dazu genutzt, das Angebot unserer Webseite zu erweitern.
Besuchen Sie dazu unseren neuen News-Blog! -
13.12.2011 – Alkoholerkrankung oder auch Zustand nach Alkoholmissbrauch begründen keine dauerhafte Flugdienstuntauglichkeit (AtPL)
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 29.08.2011 festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien, einem Flugzeugführer und einem Luftfahrtunternehmen, insbesondere nicht gemäß § 20 MTV Cockpit LCAG aufgelöst wird.
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02.12.2011 – Steigerung der Wirtschaftlichkeit durch Strommengensplitting?
Derzeit wird in der Branche diskutiert, ob die Möglichkeit des Strommengensplittings den wirtschaftlichen Betrieb von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, die nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) vergütet werden, verbessern kann. Ausgangspunkt der Überlegung sind die unterschiedlichen Vergütungsvoraussetzungen nach dem EEG und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG).