Telefon
Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Die Kanzlei MASLATON berät Sie umfassend im Energiewirtschaftsrecht der leitungsgebundenen Energien Strom und Gas.
Hierzu gehören alle Fragestellungen, die unmittelbar bzw. mittelbar mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den darauf beruhenden Verordnungen, wie z.B. die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) oder die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV), im Zusammenhang stehen.
Rechts- und betriebswirtschaftliche Themen zu Strom und Gas haben aufgrund der globalpolitischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Sicherung der deutschen Energieversorgung stark zugenommen. Im Fokus stehen insbesondere die Beratung von dezentralen Energiekonzepten, die Qualifizierung von Netzen im Sinne des EnWG, die Begleitung von Missbrauchsverfahren vor der Bundesnetzagentur bei Diskriminierung beim Netzzugang sowie Netzübernahmeverhandlungen von Gas- oder Stromnetzen. Je nach Einzelfall können gesamte Machbarkeitsstudien aber auch selektive Einzelfragen Gegenstand einer Beauftragung sein. „Insellösungen“ und ihre Gestaltung sind typischerweise für mittelständische Unternehmen von großem Interesse.
Stromsteuer-Novelle 2026: Entfristete Entlastungen, Klarheit für Speicher, aber auch Haupt-zollämter, die umfangreiche Nachweise zur Verwendung des Stroms verlangen: Ein Über-blick und Praxistipps.
Das EEG 2027 bringt den Paradigmenwechsel: Wie Speicher und Ladepunkte (MiSpeL) sowie neue Flexibilitätsregelungen die Versorgungssicherheit und Marktintegration neu ordnen.
Energy Sharing, Netzentgelte, bidirektionale Ladepunkte und bestehende Kundenanlagen: Die EnWG-Novelle 2025 ebnet den Weg für die Energiewende. Wir zeigen die zentralen Auswirkungen für die Praxis.