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+49 341 14950-0Die Kanzlei MASLATON berät Sie umfassend im Energiewirtschaftsrecht der leitungsgebundenen Energien Strom und Gas.
Hierzu gehören alle Fragestellungen, die unmittelbar bzw. mittelbar mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den darauf beruhenden Verordnungen, wie z.B. die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) oder die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV), im Zusammenhang stehen.
Rechts- und betriebswirtschaftliche Themen zu Strom und Gas haben aufgrund der globalpolitischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Sicherung der deutschen Energieversorgung stark zugenommen. Im Fokus stehen insbesondere die Beratung von dezentralen Energiekonzepten, die Qualifizierung von Netzen im Sinne des EnWG, die Begleitung von Missbrauchsverfahren vor der Bundesnetzagentur bei Diskriminierung beim Netzzugang sowie Netzübernahmeverhandlungen von Gas- oder Stromnetzen. Je nach Einzelfall können gesamte Machbarkeitsstudien aber auch selektive Einzelfragen Gegenstand einer Beauftragung sein. „Insellösungen“ und ihre Gestaltung sind typischerweise für mittelständische Unternehmen von großem Interesse.
Das Bundeskabinett hat eine Änderung im Rahmen der gesetzlichen Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) beschlossen. Insgesamt soll der Anteil der Erneuerbaren Energien am Strommix, den E-Fahrzeuge an öffentlichen Ladesäulen laden, steigen.
Nach Inkrafttreten der Energiepreisbremsen kristallisieren sich in der Beratungspraxis inzwischen typische Problemfelder heraus. Dies gilt insbesondere bei dezentraler Versorgung! Wir geben einen Überblick.
Die Raumordnungsnovelle ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Einige wichtige Änderungen kommen damit bereits ab heute zur Anwendung – unter anderem § 6 WindBG n.F.