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+49 341 14950-0Die Kanzlei MASLATON berät Sie umfassend im Energiewirtschaftsrecht der leitungsgebundenen Energien Strom und Gas.
Hierzu gehören alle Fragestellungen, die unmittelbar bzw. mittelbar mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den darauf beruhenden Verordnungen, wie z.B. die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) oder die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV), im Zusammenhang stehen.
Rechts- und betriebswirtschaftliche Themen zu Strom und Gas haben aufgrund der globalpolitischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Sicherung der deutschen Energieversorgung stark zugenommen. Im Fokus stehen insbesondere die Beratung von dezentralen Energiekonzepten, die Qualifizierung von Netzen im Sinne des EnWG, die Begleitung von Missbrauchsverfahren vor der Bundesnetzagentur bei Diskriminierung beim Netzzugang sowie Netzübernahmeverhandlungen von Gas- oder Stromnetzen. Je nach Einzelfall können gesamte Machbarkeitsstudien aber auch selektive Einzelfragen Gegenstand einer Beauftragung sein. „Insellösungen“ und ihre Gestaltung sind typischerweise für mittelständische Unternehmen von großem Interesse.
Rechtliche Einordnung des Ref-E zur 17. LuftVG-Änderung: Die einseitige Stärkung von Lärmkommissionen greift zu kurz. Warum Windenergie und Drohnenwirtschaft zwingend beteiligt gehören.
Interview und rechtliche Einordnung zum BGH-Urteil vom 10.02.2026 (XIII ZR 3/25): Die EEG-Vergütung ist ein Jahresanspruch mit finaler Zahlung erst nach Jahresabschluss. Warum monatliche Abschläge den-noch Branchenstandard bleiben.
Netzpaket 2026: Statt den Netzausbau zu fördern, drohen neue Baukostenzuschüsse und der Wegfall von Entschädigungsansprüchen. Die Branche warnt vor einer Mangelverwaltung.