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+49 341 14950-0Die Kanzlei MASLATON berät Sie umfassend im Energiewirtschaftsrecht der leitungsgebundenen Energien Strom und Gas.
Hierzu gehören alle Fragestellungen, die unmittelbar bzw. mittelbar mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den darauf beruhenden Verordnungen, wie z.B. die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) oder die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV), im Zusammenhang stehen.
Rechts- und betriebswirtschaftliche Themen zu Strom und Gas haben aufgrund der globalpolitischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Sicherung der deutschen Energieversorgung stark zugenommen. Im Fokus stehen insbesondere die Beratung von dezentralen Energiekonzepten, die Qualifizierung von Netzen im Sinne des EnWG, die Begleitung von Missbrauchsverfahren vor der Bundesnetzagentur bei Diskriminierung beim Netzzugang sowie Netzübernahmeverhandlungen von Gas- oder Stromnetzen. Je nach Einzelfall können gesamte Machbarkeitsstudien aber auch selektive Einzelfragen Gegenstand einer Beauftragung sein. „Insellösungen“ und ihre Gestaltung sind typischerweise für mittelständische Unternehmen von großem Interesse.
Die Novelle des Raumordnungsgesetzes will Verfahren für Windenergieanlagen an Land und auf See, für Stromnetze und PV-Freiflächenanlagen beschleunigen. Die wichtigsten Änderungen und ihre Bedeutung im Überblick:
Das Landgericht Stade hat den Anspruch auf den Technologiebonus nach § 8 Abs. 4 EEG 2004 auf den gesamten erzeugten Strom bei Nachrüstung mit einer ORC-Anlage bestätigt. Betreiber:innen sollten jetzt handeln!
Der Gesetzgeber kommt Anlagenbetreiber:innen bei erlösabhängigen Preisklauseln entgegen. Nach § 19 StromPBG sind die abgeschöpften Erlöse bei der Berechnung vertraglicher Entgelte zu berücksichtigen. Je nach Preisvereinbarung ergibt sich erhebliches Einsparpotential!