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+49 341 14950-0Unser Team an Rechtsanwälten verfügt insbesondere im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse und Biogas über umfassende Erfahrung aus zahlreichen Projekten.
Ausgangspunkt jeder Prüfung und Beratung auf diesem Gebiet ist die vollständige Aufbereitung und Analyse des Sachverhaltes. Gerade im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse und Biogas gehört dazu in Zusammenarbeit mit Technikern die gründliche Prüfung der jeweiligen Anlage, um die rechtlichen Möglichkeiten zu erkennen und die Ziele der Mandantschaft zu definieren und umzusetzen.
Ebenso wie die Einsatzmöglichkeiten von Biomasse sind auch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf diesem Gebiet vielfältig. Die Kenntnis der bisherigen Entwicklungen und ein Verständnis für die sich abzeichnenden oder schon eingetretenen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen ist daher von entscheidender Bedeutung. Dies gilt nicht nur für die unmittelbaren Genehmigungsvoraussetzungen einer Biomasseanlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), sondern auch für wirtschaftlich bedeutsame Faktoren, wie die CO2-Bepreisung oder die Möglichkeiten der Anrechnung von THG-Minderungsquoten. Im Mittelpunkt unserer fachlichen Unterstützung steht dabei immer die optimale Verbindung von ökonomischen und ökologischen Parametern.
Auch die Beschaffung der Einsatzstoffe ist im Bereich der Energieerzeugung aus Biomasse ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Diese sollte schon bei der Planung des Projektes mitgedacht werden. Ebenso wichtig ist die Sicherstellung der Vermarktung der erzeugten Energie sowie die Organisation einer etwaigen Eigenversorgung. Vor allem mit Blick auf die Eigenversorgung bestehen im EEG zahlreiche Stolperfallen, die den Eintritt der damit verbundenen Vorteile (insbesondere Verringerung der EEG-Umlage) verhindern können. Das Spannungsverhältnis von Eigenversorgungskonzepten und Ausschreibungsteilnahmen (§ 27a EEG) oder der mögliche Wegfall des Technologiebonus für ORC-Anlagen sind dabei nur einige Beispiele von vielen, die durch erhebliche Unsicherheiten der gesetzlichen Regelungen geprägt sind. Eine umfassende Prüfung und Rechtsberatung sind in der Folge unerlässlich.
Bedingt durch die geopolitische Zeitenwende seit Februar 2022 ist eine völlig neue Vermarktung von Biomethan ohne Verstromung ein dauerhaft relevantes Beratungsfeld geworden.
Aktuelles Urteil des Landgericht Stade vom 07.02.2023 (Az.: 3 O 118/22) setzte die Rechtsprechung zugunsten der Anlagenbetreiber fort und ist nun rechtskräftig. Daraus folgt Handlungsbedarf für Biogasanlagen mit ORC-Anlage!
Das Landgericht Stade hat den Anspruch auf den Technologiebonus nach § 8 Abs. 4 EEG 2004 auf den gesamten erzeugten Strom bei Nachrüstung mit einer ORC-Anlage bestätigt. Betreiber:innen sollten jetzt handeln!
Mit dem Strompreisbremsegesetz werden bei Stromerzeugern die Überschusserlöse abgeschöpft. Welche Ausnahmeregelungen greifen und wie erfolgt die Berechnung? – Ein Überblick!