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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Seit Jahren zählt der Bereich der Photovoltaik zu den wichtigsten Fundamenten der Energiewende. Unser breit aufgestelltes Team berät sie hierzu in allen Fragen des Öffentlichen- und Privatrechts. Hierbei können wir auf jahrelange Expertise aus der Projektbetreuung zurückgreifen, die für eine umfassende Prüfung und Rechtsberatung unerlässlich ist.
Im Bereich der Freiflächenphotovoltaik stellen sich zumeist Fragen der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, sowie des Raumordnungsrechts, insbesondere wenn durch die Standortgemeinde ein Bebauungsplan aufzustellen ist. Dabei gilt es, verschiedenste Verfahrensvorschriften einzuhalten und öffentliche wie private Belange, vom Naturschutz bis zum Wasserecht, zu berücksichtigen.
Nicht zuletzt auf Grund der aktuellen Rechtsprechung gewinnt zudem der Denkmalschutz – vornehmlich, aber nicht ausschließlich in Bezug auf Dachanlagen – zunehmend an Bedeutung. In allen diesen Belangen zielt unsere fachkundige Beratung auf die effiziente Realisierung Ihres Vorhabens ab.
Neben privatrechtlichen Fragestellungen, wie etwa der Erstellung und Bearbeitung von Nutzungsverträgen, stehen wir Ihnen zudem in allen Fragen des Energiewirtschaftsrechts zur Verfügung: Netzanschluss und Einspeisevergütung, Aspekte der Kostenoptimierung sowie energiesteuerrechtliche Aspekte sind nur einige von vielen zu beachtenden Faktoren.
Abseits dieser „klassischen“ Bereiche wirft die innovative und dynamische technische Entwicklung immer neue rechtliche Fragen auf. Stichworte sind etwa „Floating-PV“ und „Agri-PV“. Durch zahlreiche Publikationen in den einschlägigen Fachmagazinen beteiligt sich die MASLATON Kanzlei aktiv am wissenschaftlichen Diskurs hierzu, um eine optimale Beratung auf dem aktuellsten Sach- und Rechtsstand gewährleisten zu können.
Das „Handbuch des Rechts der Photovoltaik“ hat sich dabei in der nun schon fünften Auflage – aus der Beratung entstanden – zu einem Klassiker des „know how’s“ der Branche etabliert.
Aufgrund von Bauarbeiten ist unsere Internetverbindung derzeit gestört. Dadurch können die Arbeitsabläufe in unserer Kanzlei nur eingeschränkt erfolgen. Telefonisch sind wir aktuell leider nicht erreichbar. Bitte kontaktieren Sie uns nach Möglichkeit per E-Mail. Dank redundanter Systeme ist die Kommunikation auf diesem Weg weiterhin gewährleistet. Wir bitten um Ihr Verständnis und arbeiten mit den Verantwortlichen an einer schnellstmöglichen Behebung der Störung. Ihre MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Rechtsprechung zu § 2 EEG 2023 hat sich massiv gefestigt: Aktuelle Entscheidungen zeigen, wie die Gerichte den Vorrang der Erneuerbaren gewichten – in sämtlichen Rechtsgebieten. Ein aktueller Überblick.
Trotz verpasster Antragsfrist zur Zahlungsberechtigung die Marktprämie sichern? Ein aktueller BGH-Beschluss zeigt auf, wann Nachsicht bei EEG-Förderungen gewährt werden muss.