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+49 341 14950-0Auch das OVG Sachsen-Anhalt räumte nun dem Denkmalschutz den Vorrang vor Photovoltaik, konkret einer Solaranlage auf Dach, ein. Ein ernsthaftes Problem!
Die zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Bewertung von Photovoltaik-Anlagen unterscheidet sich fundamental. Im Zivilrecht hat der BGH nun Grundsätzliches geklärt. Dem Urteil (Az: V ZR 69/20) zugrunde liegt die Frage, ob an einzelnen Modulen einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage (in der Folge: PV-Anlage) Eigentum erworben werden kann. Laut BGH muss differenziert werden. Wir erklären, worauf es ankommt.
Ein Entwurf zum EEG 2023 sieht vor, in § 2 die besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien gesetzlich zu verankern. Das OVG Lüneburg sieht dies kritisch. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor (BR-Drucks. 162/22) sieht zahlreiche Anpassungen vor, die das Ziel verfolgen, bis ins Jahr 2030 mindestens 80 % des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen.