AfD-Gesetzentwurf: Populismus als Signal gegen den Windenergieausbau
Die AfD fordert in Sachsen 1.000 m Mindestabstand und verschärfte Rückbaupflichten für Windenergieanlagen – beides Vorgaben, die schon längst gelten. Hier alle Details.
Die AfD fordert in Sachsen 1.000 m Mindestabstand und verschärfte Rückbaupflichten für Windenergieanlagen – beides Vorgaben, die schon längst gelten. Hier alle Details.
Der Ausbau der Windenergie wird weiter ausgebremst: Nicht zuletzt Brandenburg und Leipzig bemühen Moratorien, um die Windenergie zu stoppen. Ein juristisch fragwürdiges Manöver. Wir ordnen ein.
Die umfassenden Gesetzesänderungen infolge der RED III-Umsetzung werfen Fragen für die Praxis auf: Wo entstehen neue Spielräume? Welche neuen Hürden gibt es? Die wichtigsten Änderungen und Antworten auf einen Blick.
Die neuesten Entwicklungen im Energie- und Umweltrecht gibt es bei MASLATON ab sofort auch als Podcast – kompakt, aktuell und jederzeit verfügbar.
Das BVerwG bestätigt: Auch außerhalb von Schutzgebieten können artenschutzrechtliche Prüfpflichten erforderlich sein. Wir zeigen, was Projektierende im Genehmigungsverfahren beachten müssen.
08.09.2025 | Veröffentlicht in Ausgabe 07-2025 Wind und Solar müssen bei Interessenwiderstreit zum Militär oft zurückstecken, weil Gerichte der Bundeswehr in der Rechtsordnung mehr Bedeutung zusprechen. Ein Widerspruch. Seit einigen Jahren führt meine Kanzlei diverse Prozesse im Zusammenhang mit sogenannten Hubschrauber-Tiefflugstrecken. Dabei handelt es sich um geheime Übungsstrecken der Bundeswehr, die vor allem im Süden Deutschlands häufig in Konflikt mit Windenergievorhaben geraten. Nach aktuellem Stand wissen wir von rund 1.000 Anlagen, deren Errichtung aufgrund derartiger militäris...
Mit RED III-Umsetzung und BwPBBG rückt die Bundesregierung u.a. militärische Belange in den Vordergrund – auf Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Ein Pflichtmeldepunkt verhinderte am Hamburger Hafen die Errichtung von Windenergieanlagen – dieser wurde nun verlegt. Luftverkehrsrechtliche Hemmnisse bestehen somit nicht mehr.
In seinem Urteil vom 22. Juli 2025 (Az. 7 A 8/25) klärt das OVG Berlin-Brandenburg die Auslegung von § 9 BImSchG – und beseitigt Unklarheiten, die das BVerwG kurz zuvor aufgeworfen hat. Alle Details im Überblick.
Die Bundesregierung plant die Stärkung militärischer Belange in § 14 LuftVG. Die wichtigsten Punkte des Referentenentwurfs zum Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG).