Streit um Drehfunkfeuer - Windenergieanlagen in Ratingen
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Der Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD) mahnt, dass die kritische Infrastruktur auch nach den Anpassungen am Luftsicherheitsgesetz so schutzlos bleibt wie zuvor.
In Windenergiegebieten ist § 2 EEG uneingeschränkt anzuwenden: Das OVG NRW stärkt den Vorrang der Windenergie. Im gegenständlichen Fall wurden luftverkehrsrechtliche Einwendungen abgewiesen.
Vergaberechtlicher Paukenschlag durch das OLG Düsseldorf: Die Erweiterung bestehender Autobahn-Konzessionen um Schnellladeinfrastruktur ohne Ausschreibung ist unzulässig. Ein wegweisendes Urteil für den Wettbewerb an der Autobahn.