Tracking pixel Luftverkehrsrecht - EASA will Regeln für Drohnen verschärfen · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - EASA will Regeln für Drohnen verschärfen

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Angesichts wachsender illegaler Drohnen-Vorfälle in der EU schlägt die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) strengere Regeln für zivile Drohnen vor. Neben einer Pflicht zur Remote-ID sollen die Staaten eindeutige Flugzonen definieren.

Pilotinnen und Piloten privater Drohnen müssen sich auf eine Verschärfung der künftigen Regeln einstellen, die für den Flug mit unbemannten Flugsystemen (UAS) in der EU gelten. Nach monatelangen Beratungen hat die EASA ihre Vorschläge präsentiert, mit denen sie den gestiegenen Sicherheitsinteressen der Gemeinschaft Rechnung tragen will. Dazu hat sie der Aktionsplan zur Drohnensicherheit und -abwehr der EU-Kommission vom Februar 2026 aufgefordert.

Die EASA sieht eine verpflichtende Registrierung für alle UAS oberhalb eines Gewichtes von 100 Gramm als ein Element für mehr Drohnenkontrolle. Aktuell gelten 250 Gramm. Das würde in Deutschland den Erwerb des kleinen Drohnenführerscheins zur Pflicht machen. Außerdem soll die Auflage zur Identifizierung von Pilotinnen und Piloten über eine Remote-ID künftig für nahezu alle Drohnen gelten. Ohne diese ID dürften keine Drohnen mehr aufsteigen, so der Vorschlag. Außerdem fordert die EASA die Mitgliedsstaaten auf, eine klarere Strukturierung nationaler, geografischer Flugzonen für UAS schaffen. Erleichterungen soll es hingegen geben für Drohnenflüge registrierter Vereinigungen.

Laut EASA lassen sich die neuen Bestimmungen in die gelten EU-Regularien zu Drohnen 2019/945 und 2019/947 einbinden. Im nächsten Schritt befasst sich die EU-Kommission mit den Vorschlägen.

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