Luftverkehrsrecht - Drohnenabwehr: Gesetz will Kasernen schützen
« NewsübersichtDie Bundesregierung will die Bundeswehr effektiver vor Spionagedrohnen schützen. Ein neuer Gesetzentwurf ermächtigt die Feldjäger einzugreifen.
Illegale Drohnen-Flüge über militärischen Einrichtungen wie Kasernen sind in Deutschland ein Sicherheitsproblem. Könnten sie doch aus der Luft Aufnahmen zur militärischen Spionage schießen. Um solchen unautorisierten Bewegungen unbemannter Flugobjekte besser begegnen zu können, hat das Bundeskabinett Ende August einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr beschlossen.
In diesem Kontext soll der Militärische Abwehrdienst (MAD) mehr Kompetenzen erhalten. Das gilt auch für die Feldjäger, die Polizei der Bundeswehr. Geplant ist eine Ausweitung der Befugnisse zur Überprüfung von Zivilpersonen. Drohnenpiloten, die von den Feldjägern in der Nähe einer Kaserne angetroffen werden, können von diesen festgehalten werden. Diese Kompetenzen haben sie bisher nicht. Das Gesetz muss allerdings noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen, bevor es vom Deutschen Bundestag beschlossen werden und in Kraft treten kann.