🔒 Luftverkehrsrecht - Kommt Führerscheinpflicht auch für kleine Drohnen?
« NewsübersichtDie europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) schlägt vor, die Registrierungspflicht für Drohnen von 250 auf 100 Gramm zu senken. Das betrifft vor allem private Drohnenpilotinnen und -piloten, die in diesem Fall auch einen Führerschein erwerben müssten.
Mehr Kontrolle der Behörden bei Hobbydrohnen: das will die EASA durch eine Ausweitung der Registrierungspflichten für unbemannte Flugsysteme ab 100 Gramm Gewicht erreichen. Wie verschiedene Fachmedien berichten, diskutiert die Agentur aktuell einen entsprechenden Vorschlag mit der Industrie. Amtlich sind die Änderungsvorschläge allerdings noch nicht. Bis Redaktionsschluss war ein offizielles Dokument (Notice of Proposed Amendments) bei der EASA noch nicht hinterlegt.
Die Vorschläge sehen vor, dass Nutzerinnen und Nutzer kleiner Drohnen ab 100 Gramm nur noch mit Remote-ID abheben dürfen. Dabei sorgen Funksignale dafür, dass sich die Drohnen jederzeit eindeutig identifizieren lassen. Außerdem würde der kleine Drohnenführerschein zur Pflicht werden, den Pilotinnen und Piloten beim Luftfahrt-Bundesamt online gegen Gebühr erwerben können. Diese Voraussetzungen gelten bislang nur für Drohen ab 250 Gramm sowie Kameradrohnen. Sollten die Drohnen die technischen Bedingungen nicht erfüllen, die per update durch die Hersteller aufgespielt werden könnten, wären sie potenziell nicht mehr in der Lage zu fliegen.