Tracking pixel Erneuerbare Energien – Änderung der Zuständigkeiten in NRW · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Erneuerbare Energien – Änderung der Zuständigkeiten in NRW

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NRW konzentriert Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bereich der Erneuerbaren Energien bei den Landgerichten Essen und Bielefeld.

Rechtsmittelinstanz ist das Oberlandesgericht Hamm.

Die Konzentration der Zuständigkeit gilt seit dem 01.01.2022 und erfolgte durch die „Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus den Bereichen der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions), der Informationstechnologie und Medientechnik sowie der Erneuerbaren Energien“. Die Verordnung im Wortlaut finden Sie hier.

Streitwert muss über 100.000 EUR liegen

Die geänderten Zuständigkeiten der Landgerichte Essen und Bielefeld gelten dabei nur für Streitigkeiten, deren Gegenstand die Summe von 100.000 EUR übersteigt und deren wesentlicher Gegenstand eine Anlage oder Komponente ist , die

  • die Voraussetzung von § 3 Nr. 1 EEG 2014 in der jeweils geltenden Fassung erfüllt oder
  • die Abkehr von fossilen Energieträgern und die Förderung von erneuerbaren Energien zum Ziel hat (z.B. Biogasanlagen zur Herstellung von Biomethan, Fernwärmeanlagen, Wärmepumpen, Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff oder Solarthermieanlagen zur Warmwassergewinnung, insbesondere solche aus der Entwicklung, Herstellung, Veräußerung, Installation, Wartung, Reparatur, Gebrauchsüberlassung oder Beschädigung von entsprechenden Anlagen oder deren Komponenten, aus Dienstleistungen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien, zum Beispiel Beratungsverträge, oder im Zusammenhang mit der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien:

Auch gelten die neuen Zuständigkeiten bei Verfahren mit Gegenstandswert von über 100.000 EUR, die zugleich Ansprüche aus § 13 oder § 19 EEG betreffen.

Altverfahren

Für Verfahren, die vor dem 01.01.2022 erstinstanzlich anhängig geworden sind, verbleibt es für den gesamten Rechtszug bei den bisherigen Zuständigkeiten.