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Luftverkehrsrecht - U-Spaces in Europa rücken näher

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Die Europäische Luftsicherheitsbehörde EASA hat die Regeln für die kommenden U-Spaces weiter konkretisiert. Es geht um Start und Landungen von bemannten Luft-Taxis.

Die European Union Aviation Safety Agency (EASA) hat neue Bestimmungen für den künftigen Drohnenverkehr im unteren Luftraum (U-Space) vorgelegt. Dabei geht es unter anderem um den Fahrgasttransport via Luft-Taxis. Dabei kämen, so die Behörde, „Technologien und Luftfahrtkapazitäten zum Einsatz wie vertikales Starten und Landen, die bisher nicht durch gültige Luftfahrtbestimmungen reguliert sind“.

Solche Flugtaxis würden anfangs noch physisch mit einem Piloten an Bord arbeiten, im Zuge des weiteren Fortschritts der Automatisierung dann aber zunächst ferngesteuert und schließlich autonom fliegen.

Die EASA hat ferner die jüngsten technischen Entwicklungen in einer Sammlung von generellen Bestimmungen über die künftigen U-Spaces festgehalten. Dabei dreht es sich vor allem um drei Faktoren: zum einen die Reduzierung des Unfallrisikos zwischen Drohnen und der bemannten Luftfahrt. Zum anderen geht es um die effiziente und faire Nutzung des Luftraums. Drittens umfassen die neu vorgelegten Bestimmungen die Sicherheit von dichten und komplexen Drohnenoperationen wie dem Flug außerhalb der Sichtweite (BVLOS).