Tracking pixel Reifegradverfahren der ÜNB: Transparente Netzentlastung oder rechtsfreier Raum? · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Reifegradverfahren der ÜNB: Transparente Netzentlastung oder rechtsfreier Raum?

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ÜNB-Reifegradverfahren: Die erste Frist ist am 30.06. verstrichen. Steuern wir auf ein faires System zu oder direkt in den nächsten Rechtsstreit?

Mit der Abkehr vom traditionellen Windhundverfahren bei Netzanschlussanträgen wollten die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den Wilden Westen der Anschlussreservierungen beenden. Doch der am 1. April 2026 gestartete erste Durchlauf des sogenannten Reifegradverfahrens wirft in der Praxis erhebliche rechtliche und operative Fragen auf. Statt der versprochenen Transparenz drohen nach dem Ende der ersten Antragsfrist am 30. Juni 2026 rechtlich angreifbare Vergabeverfahren.

Was das neue Reifegradverfahren der ÜNB konkret fordert, wo die realen Hürden liegen und warum die Verfahren rechtlich auf äußerst wackligen Beinen stehen.

Das Ende des Windhundprinzips

Bislang galt bei Netzanschlussbegehren das klassische Prioritätsprinzip („First come, first served“). Dieses sogenannte Windhundverfahren führte jedoch zunehmend zu Fehlsteuerungen. Projektentwickler sicherten sich begehrte „Anschlussplätze“ oft in einem extrem frühen Projektstadium, in dem die tatsächliche Realisierung noch völlig unklar war. Die Folge war eine künstliche Blockade von Netzkapazitäten, die sogar die Planungsannahmen des Netzentwicklungsplans deutlich übertrafen.

Nachdem die Bundesregierung bereits im Referentenentwurf für das Netzanschlusspaket vom 13. Januar 2026 eine Abkehr von diesem System vorsah, preschten die ÜNB vor und führten zum 1. April 2026 eigenständig das Reifegradverfahren ein. Ziel ist es laut ÜNB, die strukturellen Herausforderungen des Netzes transparent zu adressieren und einen Lösungsansatz vorzulegen, der sowohl den Anforderungen der Energiewende als auch den Pflichten aus den §§ 17 ff. EnWG entspricht.

Teurer Einstieg, blockierte Behörden: Das Dilemma der neuen Kriterien

Das neue Verfahren bricht mit der Einzelbearbeitung und basiert auf drei Grundprinzipien: einer zyklischen Bearbeitung aller Anträge, der Einhaltung strenger Mindestanforderungen und einer reifebasierten Priorisierung im Falle einer Überzeichnung des Netzblocks. Strukturell gliedert sich das Verfahren in vier Abschnitte: Info- und Antragsphase, Clusterstudie, Angebotsphase und Vorprojektphase.

Bereits der Einstieg in das Verfahren offenbart eine erhebliche finanzielle Hürde: Mit der Einreichung des Antrags wird eine pauschale Antragspauschale in Höhe von 50.000 € zur Deckung der Kosten des Vergabeverfahrens fällig. Wird ein Antrag wegen Unzulässigkeit in Phase 2 – also aufgrund fehlender Mindestvoraussetzungen – ausgeschlossen, erstattet der ÜNB lediglich 50 % dieser Summe zurück.

Zudem müssen Antragsteller vier fundamentale Mindestanforderungen kumulativ nachweisen:

  1. Flächensicherung & Genehmigungsstand (Vorlage einer detaillierten „Genehmigungsstrategie“)
  2. Technisches Anlagen- und Anschlusskonzept (Projektplan, Anlagenbild, Trassierungsstrategie)
  3. Leistungsfähigkeit (Unternehmensnachweis, Finanzierung)
  4. Netz- und Systemnutzung (z. B. Colocation mehrerer Technologien)

Und genau hier zeigt sich das Dilemma der Praxis: Erste Rückmeldungen aus der Branche verdeutlichen, dass behördliche Stellen die von den Antragstellern im Rahmen dieser Strategien skizzierten Vorgehensweisen mitunter ablehnen, wodurch das gesamte Reifegradkonzept ins Stocken gerät.

Keine gesetzliche Flankierung: Das rechtliche Risiko der ÜNB-Eigenmacht

Obwohl der aktuelle Referentenentwurf zum Netzpaket 2026 weitreichende Änderungen der §§ 17 ff. EnWG vorsieht, haben die ÜNB das Reifegradverfahren ohne abwartende gesetzliche Flankierung ins Leben gerufen. Verbindliche Vorgaben suchen Projektträger in Gesetz- oder Verordnungsblättern vergeblich – das Verfahren wird mangels einer tragfähigen gesetzlichen Grundlage im Wesentlichen über die von den ÜNB veröffentlichte „Verfahrensdokumentation“ sowie informelle „FAQs“ auf den Websites der Betreiber gesteuert. Branchenberichten zufolge wurden diese FAQs während des laufenden Verfahrens mehrfach geändert, ohne dies zu kommunizieren.

Dies führt zu gravierenden rechtlichen Risiken. Die von den ÜNB versprochene Transparenz ist in der Realität nicht in Sicht. Angesichts dieses dubiosen Vergabeverfahrens und der strengen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Anforderungen an Netzanschlussreservierungen ist es wahrscheinlich, dass erteilte Zu- und Absagen rechtlich angreifbar sind und vor den Gerichten keinen Bestand haben werden. Kommt es im Falle konkurrierender Anträge mit gleichem Reifegrad am Ende gar zu Hilfskriterien wie der bloßen „Standortgebundenheit“ oder einem schlichten „Losverfahren“, ist der gerichtliche Streit vorprogrammiert.

Fazit: Zwischen Netzentlastung und rechtlichem Wagnis

Das Reifegradverfahren der ÜNB ist ein gut gemeinter Versuch zur Netzschonung, der sich mangels gesetzlicher Fundierung und wegen praxisferner Hürden aktuell als bürokratisches und rechtliches Wagnis darstellt. Nachdem die erste Antragsfrist zum 30. Juni 2026 offiziell abgelaufen ist, beginnt nun die Phase der Clusterstudien. Projektierer von Energiespeichern und Großverbrauchern dürfen sich jedoch keinesfalls blind auf die Zusagen und Leitfäden der Netzbetreiber verlassen.

Wer für kommende Zyklen ein Netzanschlussbegehren plant oder sich im laufenden Verfahren gegen unberechtigte Ablehnungen wehren muss, sollte seine Genehmigungsstrategie und die Verträge zur Flächensicherung vorab einer tiefgehenden rechtlichen Prüfung unterziehen. Nur so kann im Falle einer reifebasierten Priorisierung oder einer drohenden Ablehnung sofort rechtssicher reagiert werden.

Wessen Anträge im Reifegradverfahren abgelehnt wurden, sollte die Begründung präzise auswerten. Bewahrheiten sich die Branchenmeldungen, drohen regelrechte Klagewellen.

Wir beobachten die weiteren Entwicklungen des ersten Durchlaufs sowie das anstehende Gesetzgebungsverfahren zum Netzpaket 2026 intensiv für Sie.

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