Tracking pixel Luftverkehrsrecht - Trump: Freie Bahn für US-Drohnen? · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - Trump: Freie Bahn für US-Drohnen?

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Per Dekret ordnet US-Präsident Donald Trump an, regulatorische Hindernisse für die unbemannte Luftfahrt zu beseitigen. Vor allem senkrechtstartende Drohnen und solche außerhalb der Sichtweite sollen den US-Luftraum erobern.


Mit einer „executive order“ will US-Präsident Donald Trump zivilen Drohnen in den USA mächtig auf die Sprünge helfen. Das Dekret vom 6. Juni 2025 weist die Luftfahrtbehörde FAA an, innerhalb von 240 Tagen eine neue Roadmap vorzulegen zur Integration von zivilen Drohnen in den US-Luftraum. Bis dahin gelten weitere Fristen, in denen die Behörde Zwischenschritte melden muss, zum Beispiel welche Regeln und Regularien bisher die Ausbreitung von Drohnen behindern und wie sie zu beseitigen sind.

Drohnen, so Trump in der Verordnung, „steigern die Produktivität der Vereinigten Staaten, schaffen hochqualifizierte Arbeitsplätze und gestalten die Zukunft der Luftfahrt. Sie verändern Industrien wie Logistik und Infrastrukturinspektion, Landwirtschaft, Notfallhilfe und öffentliche Sicherheit. Aufstrebende Technologien wie elektrische Senkrechtstarter versprechen, die Methoden für die Frachtauslieferung und den Passagiertransport zu modernisieren.“

Die Vereinigten Staaten müssten deshalb die sichere Kommerzialisierung von Drohnentechnologien beschleunigen, fordert der Präsident. „Es ist an der Zeit, den routinemäßigen Betrieb von Drohnen zu ermöglichen, die inländische Produktion zu steigern und den Export bewährter, in den USA hergestellter Drohnentechnologien auf globale Märkte auszuweiten“.

Die Hoffnungen der Branche auf einen Aufschwung durch Trump sind hoch. Nach Verkündigung des Dekrets legten die Aktien heimischer Anbieter kräftig zu.

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