Tracking pixel Luftverkehrsrecht - Streit um Drohnen-Führerschein · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - Streit um Drohnen-Führerschein

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In Internetforen regt sich Widerstand gegen nachträgliche Gebührenbescheide, die das Luftfahrtbundesamt für den kleinen Drohnenführerschein verschickt.


Es geht ums Geld: Drohnenpiloten, die 2021 den kleinen Führerschein erworben haben, sollen nachträglich dafür Gebühren bezahlen. Zu diesem Sachverhalt tauschen sich Betroffene derzeit im Internet aus. Die vom Luftfahrtbundesamt (LBA) eingeforderten Beträge sind zwar mit 40 bis 60 Euro nicht sonderlich hoch. Doch viele Betroffene vertreten die Ansicht, dass der kleine Drohnenführerschein zur damaligen Zeit noch kostenfrei war. Es handelt sich konkret um den EU-Kompetenznachweis A1/A3 für unbemannte Luftfahrzeuge mit einem Startgewicht von 250 Gramm. Sie wundern sich ebenfalls über den erst nach Jahren verschickten Gebührenbescheid.

Ein Fachmagazin ist dem Gerangel rund um die Kosten nachgegangen. Hintergrund des Streits ist, dass viele potenzielle Hobbyflieger für diesen Nachweis im Vorgriff auf zu erwartende Kosten eine bis 2021 vermeintlich noch kostenfreie Prüfung und Registrierung beim LBA abgelegt haben.

Unterschiedliche Auffassungen gibt es nun über die Gültigkeit der damaligen Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung, in der im Verlauf des Jahres 2021 die Kostenpflicht aufgenommen wurde. Betroffene monieren, dass Änderungen nicht kommuniziert worden seien. Das LBA sieht sich im Recht. Ob zur Klärung des Falls die Justiz herangezogen werden könnte, bleibt abzuwarten.

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