Luftverkehrsrecht - OVG Münster: Sorgen vor Drohnen mit KI unbegründet
« NewsübersichtDas Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem letztinstanzlichen Urteil bestätigt, dass Behörden unter bestimmten Bedingungen Kameradrohnen über Privatgrundstücken zur Gebührenermittlung nutzen dürfen. Der Argumentation einer Klägerin, dass solche Aufnahmen nachträglich durch KI geschärft werden könnten und so die Persönlichkeitsrechte verletzten, folgten die Richtenden nicht.
Kommunen, die zur Ermittlung von Wassergebühren auf Kameradrohnen zugreifen, sind vom OVG Münster in ihrer Rechtsposition gestärkt worden. Es geht um die Aufnahme sogenannter Orthofotos von Privatgrundstücken, um die Gebühren für die Entsorgung von Niederschlagswasser zu ermitteln. Diese Option hatte im Grundsatz bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf 2024 als lediglich geringen Eingriff eingestuft, der keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellt.
Das sah eine Antragstellerin anders und reichte eine Beschwerde ein, über die nun das OVG verhandelte. Ihre Argumentation: die Persönlichkeitsrechte könnten sehr wohl bedroht werden, und zwar wenn die an sich wenig spezifischen Luftbilder der Drohnen ihres Grundstückes nachträglich mit künstlicher Intelligenz geschärft würden. Das aber verneinten die Richtenden. Die theoretische Möglichkeit eines Schärfens der Bilder durch KI reiche nicht aus, um einen schweren Grundrechtseingriff zu begründen, der ein Verbot von Kameradrohnen nach sich ziehen würde. Es gebe keine „Anhaltspunkte dafür, dass die Antragsgegnerin die in Rede stehenden Daten mit Hilfe von KI verarbeiten (lassen) würde.“ Kommunen können damit auch weiterhin Kameradrohnen für eng umrissene behördliche Aufgaben einsetzen.